2.4 Bestimmungsgemäße Verwendung und Haftungsausschluss
BA 803 de - Ausgabe 3.7 * 803b210.fm
• Das Fahrzeug wird bestimmungsgemäß verwendet für:
•Erd-, Kies-, Schotter- und Schuttbewegungen
•Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet die Firma Wacker Neuson nicht; das
Risiko trägt allein der Benutzer.
•Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der
Hinweise in der Betriebsanleitung und die Einhaltung der Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen.
• Eigenmächtige Veränderungen am Fahrzeug sowie die Verwendung von Ersatzteilen,
Zubehör, Anbaugeräten und Sonderausstattungen, die von der Firma Wacker Neuson
nicht geprüft und freigegeben sind, können die Sicherheit des Fahrzeugs negativ
beeinflussen. Für daraus resultierende Schäden haftet die Firma Wacker Neuson nicht.
• Die Firma Wacker Neuson Linz GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen und/
oder Sachschäden, die durch Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, der Betriebsan-
leitung oder durch Verletzung der Sorgfaltspflicht bei:
•Handhabung
•Betrieb
•Pflege und Wartung
•Reparaturen des Fahrzeugs entstehen, auch wenn nicht speziell auf diese
Sorgfaltspflichten in den Sicherheitshinweisen, Bedienungs- und Wartungsan-
leitungen (Fahrzeug/Motor) hingewiesen wird.
•Vor Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur des Fahrzeugs Betriebsan-
leitung lesen. Alle Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten!
• Das Fahrzeug darf nicht zu Transportfahrten auf öffentlichen Straßen eingesetzt
werden!
• Der Hammerbetrieb darf nur in den definierten Bereichen vorgenommen werden.
• Das Fahrzeug nicht in radioaktiv, biologisch oder chemisch kontaminierten Gebieten
betreiben.
Sicherheitshinweise
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