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Lizenzvereinbarung - testo 360 Bedienungsanleitung

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Lizenzvereinbarung

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endanwender, und Testo. Wenn Sie oder
eine von Ihnen bevollmächtigte Person die versiegelte Diskettenverpackung öffnet, erkennen Sie
die Bestimmungen dieses Vertrages an. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind,
geben Sie das ungeöffnete Softwarepaket mit den Begleitgegenständen, einschließlich aller schrift-
lichen Unterlagen und sonstigen Behältnissen, unverzüglich gegen volle Rückerstattung des Prei-
ses an die Stelle zurück, von der Sie das Softwarepaket bezogen haben.
Einräumung einer Lizenz
Diese Lizenz gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie der Testo-Software, die mit dieser Lizenz
erworben wurde, auf einem Einzelcomputer unter der Vorraussetzung zu benutzen, daß die Soft-
ware zu jeder beliebigen Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Wenn Sie Mehr-
fachlizenzen für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in
Benutzung haben wie Sie Lizenzen haben. Die Software ist auf einem Computer "in Benutzung",
wenn sie in den Zwischenspeicher, d.h. RAM geladen oder in einem Permanentspeicher, z.B. einer
Festplatte dieses Computers gespeichert ist, mit der Ausnahme, daß eine Kopie, die auf einem
Netz-Server zu dem alleinigen Zweck der Verteilung an andere Computer installiert ist, nicht "in
Benutzung" ist. Wenn die vorraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl der erworbenen
Lizenzen übersteigt, so müssen Sie angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um
sicherzustellen, daß die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl
der Lizenzen übersteigt.
Urheberrecht
Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere Rechtsvorschrif-
ten gegen Kopieren geschützt. Sie dürfen weder die Software noch die Handbücher des Produktes
noch andere schriftliche Begleitpapiere zur Software kopieren. Die Software darf nicht weiter lizen-
ziert, vermietet oder verleast werden. Wenn die Software nicht mit einem technischen Schutz aus-
gestattet ist, dürfen Sie entweder eine einzige Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs-
oderArchivierungszwecke machen oder die Software auf eine einzige Festplatte übertragen, sofern
Sie das Original ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. Zurückent-
wickeln (Reverse engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der Software sind nicht gestat-
tet. Sie können für jede Verletzung der Schutzrechte, die Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte
Person zu vertreten haben, von der Testo GmbH & Co Lenzkirch in Anspruch genommen werden.
Beschränkte Garantie
Testo garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Erwerb der Software durch den Käufer oder
für einen längeren Mindestzeitraum, wenn ein solcher in den Gesetzen des Landes vorgeschrieben
ist, in dem das Produkt verkauft wird, daß die Software allgemeinen, in der Begleitdokumentation
definierten Standards entspricht. Testo gewährleistet ausdrücklich nicht, daß die Software ohne
Unterbrechung oder ohne Fehler abläuft. Sollte die Software bei normaler Benutzung nicht gemäß
der Begleitdokumentation funktionieren, hat der Käufer das Recht, die Software innerhalb der
Gewährleistungsfrist an Testo zurückzusenden und Testo schriftlich von der mangelnden Funk-
tionsfähigkeit zu benachrichtigen. Testo ist nur dazu verpflichtet, dem Käufer innerhalb eines ange-
messenen Zeitraums nach Erhalt der Benachrichtigung über die Funktionsunfähigkeit eine funk-
tionsfähige Kopie der Software zur Verfügung zu stellen oder, sollte eine Kopie aus irgendeinem
Grund nicht verfügbar sein, dem Käufer den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Jegliche über die oben dargelegte beschränkte Garantie hinausgehende Gewährleistung bezüglich
der Software, der zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien wird ausgeschlossen.
Weder Testo noch die Lieferanten von Testo sind für irgendwelche Schäden ersatzpflichtig, die auf-
grund der Benutzung dieses Testo-Produktes oder die Unfähigkeit, dieses Testo-Produktes zu ver-
wenden, entstehen, selbst wenn Testo von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet
worden ist. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
seitens Testo verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen
Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
©
Copyright
by 1996 Testo GmbH & Co
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