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Lizenzvereinbarung - testo 350 Bedienungsanleitung

Energiemonitor
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Inhaltsverzeichnis

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D. Inbetriebnahme
D.
Inbetriebnahme
D.1
Softwareinstallation (PC-Ausles-/Konvertierungs-
software
D.1.1

Lizenzvereinbarung

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endanwender und Testo. Wenn Sie oder eine von
Ihnen bevollmächtigte Person die versiegelte CD-ROM-Verpackung öffnet, erkennen Sie die Bestimmungen
dieses Vertrages an. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, geben Sie das ungeöffnete
Software paket mit den Begleitgegenständen, einschließlich aller schriftlichen Unterlagen und sonstigen
Behältnissen, un verzüglich gegen volle Rückerstattung des Preises an die Stelle zurück, von der Sie das
Softwarepaket be zogen haben.
Einräumung einer Lizenz
Diese Lizenz gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie der Testo-Software, die mit dieser Lizenz erworben
wurde, auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung zu benutzen, dass die Software zu jeder belie-
bigen Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Wenn Sie Mehrfachlizenzen für die Software
erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben wie Sie Lizenzen
haben. Die Software ist auf einem Computer "in Benutzung", wenn sie in den Zwischenspeicher, d.h. RAM
geladen oder in einem Perma nent speicher, z.B. einer Festplatte dieses Computers gespeichert ist, mit der
Ausnahme, dass eine Kopie, die auf einem Netz-Server zu dem alleinigen Zweck der Verteilung an andere
Computer installiert ist, nicht "in Benutzung" ist. Wenn die vorraussichtliche Zahl der Benutzer der Software
die Zahl der erworbenen Lizenzen übersteigt, so müssen Sie angemessene Mechanismen oder Verfahren
bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die
Zahl der Lizenzen übersteigt.
Urheberrecht
Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere Rechtsvorschriften gegen
Kopieren geschützt. Sie dürfen weder die Software noch die Handbücher des Produktes noch andere
schriftliche Begleitpapiere zur Software kopieren. Die Software darf nicht weiter lizenziert, vermietet oder ver-
least werden. Wenn die Software nicht mit einem technischen Schutz ausgestattet ist, dürfen Sie entweder
eine einzige Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs- oderArchivierungszwecke machen oder die
Software auf eine einzige Festplatte übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich für Sicherungs- oder
Archivierungszwecke auf bewahren. Zurückentwickeln (Reverse engineering), Dekompilieren und Entassem-
blieren der Software sind nicht gestattet. Sie können für jede Verletzung der Schutzrechte, die Sie oder eine
von Ihnen bevollmächtigte Person zu vertreten haben, von der Testo Se & Co. KGaA Lenzkirch in Anspruch
genommen werden.
Beschränkte Gewährleistung
Testo gewährleistet für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Erwerb der Software durch den Käufer oder für
einen längeren Mindestzeitraum, wenn ein solcher in den Gesetzen des Landes vorgeschrieben ist, in dem
das Produkt verkauft wird, dass die Software allgemeinen, in der Begleitdokumentation definierten Standards
entspricht. Testo gewährleistet ausdrücklich nicht, dass die Software ohne Unterbrechung oder ohne Fehler
abläuft. Sollte die Software bei normaler Benutzung nicht gemäß der Begleitdokumentation funktionieren, hat
der Käufer das Recht, die Software innerhalb der Gewährleistungsfrist an Testo zurückzusenden und Testo
schriftlich von der mangeln den Funktionsfähigkeit zu benachrichtigen. Testo ist nur dazu verpflichtet, dem
Käufer innerhalb eines ange mes se nen Zeitraums nach Erhalt der Benachrichtigung über die Funktionsun-
fähigkeit eine funktionsfähige Kopie der Software zur Verfügung zu stellen oder, sollte eine Kopie aus irgend-
einem Grund nicht verfügbar sein, dem Käufer den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Jegliche über die oben dargelegte beschränkte Gewährleistung bezüglich der Software, der zugehörigen
Handbücher und schriftlichen Materialien wird ausgeschlossen.
Weder Testo noch die Lieferanten von Testo sind für irgendwelche Schäden ersatzpflichtig, die aufgrund der
Benutzung dieses Testo-Produktes oder die Unfähigkeit dieses Testo-Produkt zu bedienen entstehen, selbst
wenn Testo von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dieser Ausschluss gilt nicht
für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Testo verursacht wurden. Ebenfalls bleiben
An sprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
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Copyright © 2018 by Testo Se & Co. KGaA

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