2.6.8 Informationszeichen
Symbol
Bedeutung
Tipps und Hinweise, die den Umgang
mit dem Frequenzumrichter erleich-
tern
2.6.9 Textauszeichnungen in der Dokumentation
Beispiel
Auszeichnung
1234
fett
kursiv,
Parameter
Schriftart
New Roman
P.1234
fett
Q.1234
fett
Aufzählunsstrich
Bullet-Punkt
2.7
Anzuwendende Richtlinien und Vorschriften für den Betreiber
Beachten Sie als Betreiber folgende Richtlinien und Vorschriften:
Machen Sie Ihrem Personal die jeweils geltenden, auf den Arbeitsplatz bezogenen Unfallver-
hütungsvorschriften sowie andere national geltende Vorschriften zugänglich.
Stellen Sie vor der Benutzung des Frequenzumrichters durch eine autorisierte Person sicher,
dass die bestimmungsgemäße Verwendung eingehalten wird und alle Sicherheitsbestimmun-
gen beachtet werden.
Beachten Sie zusätzlich die jeweiligen in nationales Recht umgesetzten Gesetze, Verordnun-
gen und Richtlinien des Landes in dem der Frequenzumrichter eingesetzt wird.
Beachten Sie für flüssiggekühlte Frequenzumrichter die Kühlwasserrichtlinie VGB-R 455 P.
Eventuell notwendige zusätzliche Richtlinien und Vorschriften sind vom Betreiber der Maschi-
ne/Anlage entsprechend der Betriebsumgebung festzulegen.
2.8
Gesamtanlagendokumentation des Betreibers
Erstellen Sie zusätzlich zur Betriebsanleitung eine separate interne Betriebsanweisung für den
Frequenzumrichter. Binden Sie die Betriebsanleitung des Frequenzumrichters in die Betriebs-
anleitung der Gesamtanlage ein.
2.9
Pflichten des Betreibers/Bedienpersonals
2.9.1 Personalauswahl und -qualifikation
Sämtliche Arbeiten am Frequenzumrichter dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden.
Das Personal darf nicht unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Beachten Sie das
gesetzlich zulässige Mindestalter. Legen Sie die Zuständigkeiten des Personals für alle Arbei-
ten an dem Frequenzumrichter klar fest.
Arbeiten an den elektrischen Bauteilen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft gemäß den
elektrotechnischen Regeln erfolgen.
Das Bedienpersonal muss entsprechend der durchzuführenden Tätigkeiten geschult werden.
2.9.2 Allgemeine Arbeitssicherheit
Beachten Sie allgemeingültige, gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur Unfall-
verhütung und zum Umweltschutz und weisen Sie ergänzend zur Betriebsanleitung der Ma-
schine/Anlage auf diese hin.
Derartige Pflichten können auch beispielsweise den Umgang mit gefährlichen Medien und
Stoffen oder das Zurverfügungstellen/Tragen persönlicher Schutzausrüstungen betreffen.
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Verwendung
Darstellung von Parameternummern
Darstellung von Parameterbezeichnungen
Times
Darstellung von Parameternummern ohne Bezeichnung, z. B. in
Formeln
Darstellung von Quellennummern
Darstellung von Aufzählungen
Darstellung von Handlungsanweisungen
Operating Instructions ACU
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