Um das Notrad herausnehmen zu können,
muss zunächst der Subwoofer ausgebaut
werden.
Fahrzeuge ohne verstellbaren Kofferraum-
–
boden: Entfernen Sie den Ladeboden (Mat-
te) des Subwoofers ziehen Sie die Matte in
Richtung Rückensitzlehne und danach
nach oben, um ihn herauszunehmen.
Fahrzeuge mit verstellbaren Kofferraumbo-
–
den: Heben Sie den Kofferraumboden an
und befestigen Sie ihn wie in
›››
beschrieben,
Seite 181
Klemmen Sie das Subwoofer-Lautsprecher-
–
›››
Kabel ab
Abb. 318
Drehen Sie das Befestigungshandrad ent-
–
gegen dem Uhrzeigersinn heraus
Entnehmen Sie den subwoofer-Lautspre-
–
cher und das Reserverad.
Beim Einsetzen des Notrads ist der Subwo-
–
ofer-Lautsprecher vorsichtig in die Felge
einzusetzen. Dabei muss der Pfeil „FRONT"
am Subwoofer-Lautsprecher nach vorne
zeigen.
Schließen Sie das Lautsprecherkabel wie-
–
der an und ziehen Sie das Handrad fest im
Uhrzeigersinn an, damit die Baueinheit Sub-
woofer und Rad sicher befestigt ist.
1)
COC = Certificate of Conformity.
360
Winterbetrieb
Winterreifen
Verwenden Sie Winterreifen an allen vier
–
Rädern.
Verwenden Sie nur solche Winterreifen, die
–
für Ihr Fahrzeug zugelassen sind.
Beachten Sie, dass für Winterreifen niedrig-
–
ere Höchstgeschwindigkeiten gelten kön-
›››
Seite 180
nen.
Achten Sie darauf, dass die Winterreifen ein
–
ausreichendes Profil haben.
.
1
Kontrollieren Sie nach der Radmontage
–
den Reifendruck. Beachten Sie dabei die
.
2
Werte an der B-Säule der Fahrertür
te
352.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen werden
die Fahreigenschaften des Wagens durch
Winterreifen deutlich verbessert. Sommerrei-
fen sind aufgrund ihrer Konstruktion (Breite,
Gummimischung, Profilgestaltung) auf Eis
und Schnee weniger rutschfest. Dies gilt be-
sonders für Fahrzeuge, die mit Breitreifen
bzw. Hochgeschwindigkeitsreifen ausge-
rüstet sind (Kennbuchstabe H, V oder Y auf
der Reifenflanke).
Rat und Tat
›››
Sei-
Sie dürfen nur solche Winterreifen verwen-
den, die für das Fahrzeug zugelassen sind.
Die Winterreifengrößen für Ihr Fahrzeug fin-
den Sie in Ihren Fahrzeugbegleitpapieren
(z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
oder COC-Papier
1)
). Die Fahrzeugbegleitpa-
piere sind länderabhängig. Siehe auch
›››
Seite
354.
Winterreifen verlieren weitgehend ihre Winter-
tauglichkeit, wenn das Reifenprofil bis auf ei-
ne Tiefe von 4 mm abgefahren ist.
Auch durch Alterung verlieren Winterreifen
weitgehend ihre Eigenschaften – auch dann,
wenn die vorhandene Profiltiefe noch deut-
lich mehr als 4 mm beträgt.
Für Winterreifen gelten je nach Geschwindig-
keits-Kennbuchstabe die folgenden Ge-
schwindigkeitsbeschränkungen:
Geschwindigkeits-
Zulässige Höchstge-
Kennbuchstabe
schwindigkeit
›››
Seite 354
Q
160 km/h (100 mph)
S
180 km/h (112 mph)
T
190 km/h (118 mph)
H
210 km/h (130 mph)
›››