A3 Betriebszustände und Lasten
Betriebszustand Arbeiten
Alle anfallenden Arbeiten auf der Klet-
terschalung und auf deren Arbeitsbüh-
nen:
■
Reinigen der Schalung, bewehren
der Wand, schließen der Schalung,
betonieren und ausschalen, Inspekti-
on und Wartung.
→ Für die anstehenden Arbeiten sind
die Bühnen frei zugänglich.
■
Vor- und zurückfahren der Schalung
auf dem Fahrwagen.
■
Max. Windgeschwindigkeit 72 km/h
( Windstaudruck q = 0,25 kN/m
■
Lasten gleichmäßig verteilen. Einsei-
tige Lasten auf auskragenden Büh-
nenbereichen sind zu vermeiden und
nur mit geeigneter Abhebesicherung
an der gegenseitigen Konsole er-
laubt.
Betriebszustand Klettern
Umsetzen der Klettereinheit mit dem
Kran oder dem hydraulischen Kletter-
werk:
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Die Schalung auf dem Fahrwagen
zurückfahren.
■
Nicht planmäßige Lasten auf den
Bühnen entfernen.
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Alle horizontalen Abstrebungen ge-
gen das Bauwerk sind demontiert.
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Klettern mit Kran: Das Betreten der
Bühnen beim Klettern ist verbo-
ten.
■
Selbstklettern: Nur das zum Klettern
und zur Überwachung notwendige
Personal befindet sich auf den Ar-
beits- oder Nachlaufbühnen.
■
Bei einem manuellen Eingriff in den
Selbstklettervorgang ist das Betre-
ten der Bühnen notwendig.
■
Max. Windgeschwindigkeit 64 km/h
(Windstaudruck q = 0,20 kN/m²).
■
Die Kletterposition ist statisch nach-
zuweisen, da sie maßgebend sein
kann.
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Außer Betrieb und Sturm
Außer Betrieb bei längeren Arbeitspau-
sen, z. B. übers Wochenende; Sturm
bei Sturmwarnungen oder bei Windge-
schwindigkeiten über 72 km/h:
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Die Schalung ist auf dem Fahrwagen
in Betonierstellung gefahren.
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Eventuell notwendige horizontale Si-
cherungen gegen Seitenwind am
Bauwerk montieren.
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Eventuell bei Volleinhausung horizon-
tale Abstützung des Geländerpfos-
tens gegen Kippträger.
■
).
Außer Betrieb:
2
– Material und Ausrüstung kann auf
Arbeitsbühnen verbleiben.
■
Sturm:
– Material und Ausrüstung von den
Arbeitsbühnen entfernen.
– An den Betonierbühnen ange-
brachte Einhausungsnetze, wenn
nötig, entfernen.
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Das Betreten der Bühnen bei Sturm
ist verboten.
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Die anzunehmende Windgeschwin-
digkeit (Windstaudruck) bei Sturm
ergibt sich je nach Einsatzhöhe,
Windzone und Geländekategorie ent-
sprechend DIN EN 1991-1-4 oder
EC 1.
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Nach Überschreiten der angegebe-
nen Grenzen ist eine Sichtkontrolle
aller tragenden Teile und eine Funkti-
onsprüfung aller Sicherheitsteile für
eine weitere Verwendung erforder-
lich.
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Erfolgt eine Sturmwarnung mit höhe-
ren Windgeschwindigkeiten als an-
genommen, muss der Weisungsbe-
fugte informiert werden.
– Ggf. angebrachte Einhausungspla-
nen oder Netze entfernen.
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Auf Anweisung eines Weisungsbe-
fugten kann die Wandschalung auch
gegen das Bauwerk gesichert wer-
den oder die Kletterschalung kann
vom Bauwerk genommen werden.
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Ein Zurückklettern ist in der Stan-
dardanwendung nicht berücksichtigt,
hierzu sind zusätzliche Anweisungen
notwendig.
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Bei plötzlich auftretenden Sturmer-
eignissen oder Blitzschlaggefahr die
Sicherungsmaßnahmen nur dann
durchführen, wenn dadurch keine
Gefahr für das Personal entsteht. An-
sonsten die Kletterschalung sofort
verlassen.
RCS C MAX Schienenklettersystem
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung