A3 Betriebszustände und Lasten
Betriebszustand Arbeiten
Alle anfallenden Arbeiten auf der Klet-
terschalung und auf deren Arbeitsbüh-
nen:
■
Reinigen der Schalung, bewehren
der Wand, schließen der Schalung,
betonieren und ausschalen, Inspekti-
on und Wartung.
→ Für die anstehenden Arbeiten sind
die Bühnen frei zugänglich.
■
Vor- und zurückfahren der Schalung
auf dem Fahrwagen.
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Max. Windgeschwindigkeit 72 km/h
( Windstaudruck q = 0,25 kN/m
■
Lasten gleichmäßig verteilen. Einsei-
tige Lasten auf auskragenden Büh-
nenbereichen sind zu vermeiden und
nur mit geeigneter Abhebesicherung
an der gegenseitigen Konsole er-
laubt.
Betriebszustand Klettern
Umsetzen der Klettereinheit mit dem
Kran oder dem hydraulischen Kletter-
werk:
■
Die Schalung auf dem Fahrwagen
zurückfahren.
■
Nicht planmäßige Lasten auf den
Bühnen entfernen.
■
Alle horizontalen Abstrebungen ge-
gen das Bauwerk sind demontiert.
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Klettern mit Kran: Das Betreten der
Bühnen beim Klettern ist verbo-
ten.
■
Selbstklettern: Das zum Klettern und
zur Überwachung notwendige Per-
sonal befindet sich in der Regel auf
den Arbeits- oder Nachlaufbühnen.
■
Bei einem manuellen Eingriff in den
Selbstklettervorgang ist das Betre-
ten der Bühnen notwendig.
■
Max. Windgeschwindigkeit 64 km/h
(Windstaudruck q = 0,20 kN/m²).
■
Die Kletterposition ist statisch nach-
zuweisen, da sie maßgebend sein
kann.
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Außer Betrieb
Bei längeren Arbeitspausen, über
Nacht, bei Sturmwarnungen, bei ge-
messenen Windgeschwindigkeiten
über 72 km/h:
■
Die Schalung auf dem Fahrwagen in
Betonierposition fahren.
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Material und Ausrüstung von den Ar-
beitsbühnen entfernen.
■
Eventuell notwendige Horizontale Si-
cherungen gegen Seitenwind am
Bauwerk sind montiert.
■
An den Betonierbühnen angebrachte
).
Einhausungsnetze sind eventuell zu
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entfernen.
■
Bei plötzlich auftretenden Sturm-
ereignissen oder Blitzschlaggefahr
die Sicherungsmaßnahmen nur
durchführen, wenn dadurch keine
Gefahr für das Personal entsteht.
Sonst Kletterschalung sofort verlas-
sen.
■
Das Betreten der Bühnen bei Sturm
ist verboten.
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Außer Betrieb: Material und Ausrüs-
tung kann auf Arbeitsbühnen verblei-
ben.
Sturm: Material und Ausrüstung von
den Arbeitsbühnen entfernen.
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Die anzunehmende Windgeschwin-
digkeit (Windstaudruck) bei Sturm
ergibt sich je nach Einsatzhöhe,
Wind zone und Geländekategorie ent-
sprechend DIN EN 1991-1-4 oder
EC 1.
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Nach Überschreiten der angegebe-
nen Grenzen eine Sichtkontrolle aller
tragenden Teile und eine Funktions-
prüfung aller Sicherheitsteile für eine
weitere Verwendung durchführen.
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Erfolgt eine Sturmwarnung mit höhe-
ren Windgeschwindigkeiten als an-
genommen, muss der Weisungs-
befugte informiert werden. Ggf.
angebrachte Einhausungsplanen
oder Netze entfernen.
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Auf Anweisung eines Weisungsbe-
fugten kann die Wandschalung auch
gegen das Bauwerk gesichert wer-
den; oder die Kletterschalung kann
vom Bauwerk genommen werden.
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Ein Zurückklettern ist in der Stan-
dardanwendung nicht berücksichtigt,
hierzu sind zusätzliche Anweisungen
notwendig.
■
Bei plötzlich auftretenden Sturmer-
eignissen oder Blitzschlaggefahr die
Sicherungsmaßnahmen nur dann
durchführen, wenn dadurch keine
Gefahr für das Personal entsteht. An-
sonsten die Kletterschalung sofort
verlassen.
RCS CL MAX Schienenklettersystem
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung