Sicherheitshinweise
Systemspezifisch
Warnung
Bei Leckage kann Hydrauliköl mit ho-
hem Druck austreten!
Das Öl kann die Haut durchdringen und
schwere irreversible Verletzungen ver-
ursachen.
⇒ Die Leckage nicht mit Körperteilen
abdecken.
⇒ Von der Leckstelle fernbleiben.
Sicherheitshinweise gelten für alle
Lebensphasen des Systems.
Vor Betreten des Klettersystems auf
Vollständigkeit der Geländer bzw.
Randabdeckungen zu bauseitigen Ge-
bäudeöffnungen und Vorsprünge ach-
ten.
Vor Betreten des Systems auf Vollstän-
digkeit des Bühnenbelags und auf Ge-
fahrenstellen achten und ggf. eine
PSAgA verwenden.
Betonierabschnitte erst ausschalen,
wenn der Beton ausgehärtet ist und
der Verantwortliche das Ausschalen
angeordnet hat.
Verankerungen erst bei ausreichender
Betonfestigkeit des Ankergrundes be-
lasten.
Die Prüfung der Verankerung und ihrer
Teile muss vom Verantwortlichen
durchgeführt werden.
Aus dem Umsetzvorgang ergeben sich
Absturzkanten zwischen den Bühnen.
Entsprechende Bereiche absichern.
Baumaterial oder Werkzeug dürfen
beim Umsetzen nicht transportiert wer-
den. Ausnahmen können durch eine
betriebliche Arbeits- und Montagean-
weisung festgelegt werden.
Der Transport von Personen beim Um-
setzen ist grundsätzlich untersagt.
Hiervon ausgenommen ist das zum
Umsetzen notwendige Bedienperso-
nal.
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Hoch gelegene Arbeitsplätze grund-
sätzlich durch geeignete Maßnahmen
gegen ein Herabfallen von Gegenstän-
den sichern.
Das Einhausen der Bühne oder das An-
bringen von zusätzlichen Angriffsflä-
chen für den Wind ändert die Standsi-
cherheit und muss deshalb überprüft
werden. Gegebenenfalls müssen zu-
sätzliche Maßnahmen ergriffen wer-
den.
Zum kontrollierten Führen der am Kran
hängenden Montageeinheiten Füh-
rungsseile verwenden.
Schweiß- bzw. Trennschleifarbeiten
sind auf den Bühnen aufgrund einher-
gehender Brandgefahr verboten.
Der Unternehmer muss für eine siche-
re Blitzableitung sorgen.
Montagearbeiten
Der Unternehmer muss sicherstellen,
dass dem Anwender geeignetes und
ausreichendes Werkzeug, Hebe- und
Anschlagzeug, ein geeigneter und aus-
reichender Platz zur Montage und La-
gerung sowie ausreichende Krankapa-
zität zur Verfügung stehen.
Nur die für den Transport vorgesehe-
nen Anschlagpunkte der Bauteile ver-
wenden.
Den Aufenthalt unter schwebenden
Lasten vermeiden. Sofern Arbeiten un-
ter hängenden Lasten nicht vermieden
werden können, sind geeignete Sicher-
heitsmaßnahmen festzulegen und an-
zuwenden. Den Aufenthalt zwischen
einem sich annähernden und einem
feststehenden Teil vermeiden.
Zwischenstände bei der Montage
durch temporäre Abstützungen gegen
Umkippen sichern.
Der Unternehmer muss für die Monta-
ge einen ausreichend tragfähigen und
ebenen Montageplatz bereitstellen.
Bei Montagearbeiten können sich im-
mer unvorhergesehene Gefährdungen
ergeben. Den Gefährdungsgrad in je-
dem Einzelfall abschätzen und ggf.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Mi-
nimierung der Gefahr treffen.
Können aus arbeitstechnischen Grün-
den Absturzsicherungen nicht verwen-
den oder müssen diese entfernt wer-
den, müssen an deren Stelle
Einrichtungen zum Auffangen abstür-
zender Personen vorhanden sein.
Sollte das Verwenden von Auffangein-
richtungen unzweckmäßig sein, kann
eine persönliche Schutzausrüstung ge-
gen Absturz (PSAgA) verwendet wer-
den, wenn geeignete Befestigungs-
punkte vorhanden sind.
Der Aufenthalt unterhalb von Montage-
arbeiten ist verboten, sofern der Gefah-
renbereich nicht gegen herabfallende,
umstürzende, abgleitende oder abrol-
lende Gegenstände und Massen ge-
schützt ist.
Gefahrenbereiche kennzeichnen, ab-
sperren und vor jedem Arbeitsbeginn
auf Vollständigkeit und Vorhandensein
kontrollieren.
Bauteile und Baugruppen nicht bege-
hen.
Sicheren Stand neben den Bauteilen
bzw. Baugruppen suchen.
Montagegerüste verwenden.
Bauteile und Baugruppen von
Schmutz, Eis und Schnee befreien.
RCS C MAX Schienenklettersystem
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung