Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung ist Teil der Maschine!
Wenn die Betriebsanleitung nicht beachtet wird,
können Personen schwer verletzt oder getötet
werden.
Vor der Arbeit die jeweiligen Abschnitte der
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Betriebsanleitung lesen und beachten.
Die Betriebsanleitung aufbewahren und ver-
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fügbar halten.
Die Betriebsanleitung an nachfolgende Benut-
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zer weitergeben.
Personalqualifikation
Wenn die Maschine unsachgemäß verwendet
wird, können Personen schwer verletzt oder getö-
tet werden. Um Unfälle zu vermeiden, muss jede
Person, die mit der Maschine arbeitet, folgende
allgemeine Mindestanforderungen erfüllen:
Sie ist körperlich fähig, die Maschine zu kon-
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trollieren.
Sie kann die Arbeiten mit der Maschine im
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Rahmen dieser Betriebsanleitung sicherheits-
gerecht ausführen.
Sie versteht die Funktionsweise der Maschine
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im Rahmen Ihrer Arbeiten und ist über die
damit verbundenen Gefahren unterrichtet.
Sie kann die Gefahren der Arbeit erkennen
und vermeiden.
Sie hat die Betriebsanleitung verstanden und
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kann die Informationen in der Betriebsanlei-
tung entsprechend umsetzen.
Sie ist mit dem sicheren Führen von Fahrzeu-
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gen vertraut.
Für Straßenfahrten kennt sie die relevanten
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Regeln des Straßenverkehrs und verfügt über
die vorgeschriebene Fahrerlaubnis.
Eine anzulernende Person darf nur unter
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Aufsicht mit der Maschine arbeiten.
Der Betreiber muss
Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und
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Überwachung des Personals regeln.
das Personal ggf. schulen und unterweisen.
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dem Bediener die Betriebsanleitung zugäng-
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lich machen.
sich vergewissern, dass der Bediener die
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Betriebsanleitung gelesen und vollständig
verstanden hat.
Bedienergruppen
Personen, die mit der Maschine arbeiten, müs-
sen für die verschiedenen Tätigkeiten entspre-
chend ausgebildet werden.
Unterwiesene Bediener
Diese Personen müssen vom Betreiber oder
entsprechend qualifiziertem Fachpersonal für
die jeweiligen Tätigkeiten ausgebildet worden
sein. Dies betrifft folgende Tätigkeiten:
Straßentransport
•
Einsetzen und Einrichten
•
Betrieb
•
Wartung
•
Störungssuche und -behebung
•
Von der Firma HORSCH ausgebildete Bediener
Darüber hinaus müssen Personen für bestimmte
Tätigkeiten durch Schulungsmaßnahmen oder
Außendienstmitarbeiter von HORSCH aus-
gebildet worden sein. Dies betrifft folgende
Tätigkeiten:
Verladen und Transport
•
Inbetriebnahme
•
Störungssuche und -behebung
•
Entsorgung
•
Bestimmte Arbeiten zur Wartung und Instand-
haltung dürfen nur von einer Fachwerkstatt
durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind mit
dem Zusatz Werkstattarbeit gekennzeichnet.
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