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Umweltschutz; Nachrüstungen Und Umbauten; Pflege Und Wartung - HORSCH Leeb 6.280 PT Betriebsanleitung

Selbstfahrende pflanzenschutzspritze
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Umweltschutz

Pflanzenschutzmittel und Flüssigdünger, sowie
Betriebsstoffe wie Hydrauliköl, Schmierstoffe
etc. können die Umwelt und die Gesundheit von
Personen schädigen.
Betriebsstoffe nicht in die Umwelt gelangen
¾
lassen.
Ausgelaufene Betriebsstoffe mit saugfähigem
¾
Material oder mit Sand aufnehmen, in einen
flüssigkeitsdichten gekennzeichneten Be-
hälter füllen und gemäß den behördlichen
Vorschriften entsorgen.
Selbstfahrende Pflanzenschutzspritzen nicht
¾
mit Wasser aus offenen Gewässern befüllen.
Abhängig vom verwendeten Pflanzenschutz-
¾
mittel ist das Befüllen in Wasserschutzzonen
nicht erlaubt! Zur Sicherheit die „Untere Was-
serbehörde" befragen!
Die nationalen und länderspezifischen Vor-
¾
schriften und Normen beachten (z. B. Was-
serschutzgebiete).
Nachrüstungen und
Umbauten
Bauliche Veränderungen, die nicht von der
Firma HORSCH freigegeben sind, können die
Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der
Maschine beeinträchtigen und führen zum Er-
löschen der Gewährleistungsansprüche.
Für Schäden an Leib und Leben sowie Sach-
schäden, die sich auf Grund von nicht freige-
gebenen Nachrüstungen und Umbauten erge-
ben, ist die Firma HORSCH nicht zur Haftung
verpflichtet.
Keine baulichen Änderungen oder Erweite-
¾
rungen durchführen, die nicht von HORSCH
freigegeben wurden.
Von HORSCH freigegebene Änderungen und
¾
Erweiterungen nur von einer autorisierten
Fachwerkstatt oder einem von HORSCH
dafür ausgebildeten Bediener vornehmen
lassen.
Die Landesvorschriften für die Gewichte, Ge-
¾
wichtsverteilung und die Abmaße einhalten.
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Bei Ausstattungen, die auf das Gewicht oder
die Gewichtsverteilung Einfluss haben, müssen
die Vorschriften für die Anhängevorrichtung,
Achslasten und Gesamtgewicht geprüft und
eingehalten werden.
Bei Änderungen, die die Angaben am Typen-
schild betreffen, muss ein neues Typenschild
mit den aktuellen Daten angebracht werden.
Bei Änderungen, die Angaben in der Betriebs-
erlaubnis betreffen, muss die Betriebserlaubnis
erneuert werden.

Pflege und Wartung

Unsachgemäße Pflege und Wartung gefährdet
die Betriebssicherheit der Maschine. Dadurch
können Unfälle verursacht und Personen schwer
verletzt oder getötet werden.
GEFAHR
Vergiftungsgefahr – nicht in den Brühebe-
¾
hälter steigen!
Vorgeschriebene Fristen für wiederkehrende
¾
Prüfungen oder Inspektionen einhalten.
Die Maschine gemäß Wartungsplan warten,
¾
siehe Kapitel Pflege und Wartung.
Ausschließlich die Arbeiten durchführen, die
¾
in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind.
Reinigungs-, Schmier- oder Einstellarbeiten
¾
an der Maschine nur bei abgeschaltetem
Antrieb, abgestelltem Motor, eingelegter
Feststellbremse und abgezogenem Zünd-
schlüssel vornehmen!
Nach dem Abschalten der Antriebe Gefahr
¾
durch nachlaufende Schwungmasse! Wäh-
rend dieser Zeit nicht an das Gerät herantre-
ten. Erst wenn die Maschine ganz stillsteht
darf daran gearbeitet werden.
Das Auftreten mechanischer, hydraulischer,
¾
pneumatischer und elektrischer/elektro-
nischer Restenergien an der Maschine be-
achten.

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