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Entsorgung Und Umweltschutz - ECOLAB Versatronic Betriebsanleitung

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14.4

Entsorgung und Umweltschutz

UMWELT!
Gefahr für die Umwelt durch falsche Entsorgung!
Durch falsche Entsorgung können Gefahren für die Umwelt entstehen.
– Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfsstoffe
von zugelassenen Fachbetrieben entsorgen lassen.
– Im Zweifel Auskunft zur umweltgerechten Entsorgung bei der örtlichen
Kommunalbehörde oder speziellen Entsorgungsfachbetrieben einholen.
Alle Bauteile sind entsprechend den gültigen örtlichen Umweltvorschriften
zu entsorgen. Entsorgen Sie je nach Beschaffenheit, existierenden
Vorschriften und unter Beachtung aktueller Bestimmungen und Auflagen.
Vor dem Entsorgen sind alle medienberührten Teile zu dekontaminieren.
Öle, Lösungs- und Reinigungsmittel sowie kontaminierte
Reinigungswerkzeuge (Pinsel, Lappen usw.) müssen den örtlichen
Bestimmungen entsprechend, gemäß dem geltenden Abfall-Schlüssel und
unter Beachtung der Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern der
Hersteller entsorgt werden.
Außerbetriebnahme, Demontage, Umweltschutz
UMWELT!
Reduzierung, bzw. Vermeidung des Abfalls aus
wiederverwendbaren Rohstoffen
Entsorgen Sie keine Bauteile im Hausmüll, sondern
führen Sie diese den entsprechenden Sammelstellen zur
Wiederverwertung zu.
Wir möchten auf die Einhaltung der Richtlinie Elektro-
und Elektronik Altgeräte mit der Nummer 2012/19/EU
hinweisen, dessen Ziel und Zweck die Reduzierung,
bzw. Vermeidung des Abfalls aus wiederverwendbaren
Rohstoffen ist. Über diese Richtlinie werden die
Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert die Sammelquote
von Elektronikschrott zu erhöhen, damit dieser der
Wiederverwendung zugeführt werden kann.
Zerlegte Bestandteile der Wiederverwertung
zuführen:
– Metalle verschrotten.
– Elektroschrott, Elektronikkomponenten zum
Recycling geben.
– Kunststoffelemente zum Recycling geben.
– Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit
sortiert entsorgen.
– Batterien bei kommunalen Sammelstellen
abgegeben oder durch einen Fachbetrieb entsorgen.
269
417102269 Rev. 2-08.2020

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