Im nachstehenden Bild sind die notwendigen EGB-Schutzmaßnahmen noch einmal verdeutlicht.
Sitzplatz
Stehplatz
a
ieitiähtger Fußboden
b
EGB-Tixh
C
EGB-Schuhe
d
EGB-Mantel
e
EGB-Armband
f
Erdungsanxhluß der Schranke
5
Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
An den Baugruppen darf nur dann gemessen werden, wenn
-
das Meßgerät geerdet ist (z.6. über Schutzleiter) oder
-
vor dem Messen bei potentialfreiem Meßgerät der Meßkopf kurzzeitig entladen wird @.B.
metallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Beim Löten darf nur ein geerdeter Lötkolben verwendet werden.
6
Versenden von EGB-Baugruppen
Baugruppen und Bauelemente sind grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (2.6. metallisierten
Kunststoffschachteln, Metallbüchsen) aufzubewahren oder zu versenden.
Soweit Verpackungen nicht leitend sind, müssen Baugruppen vor dem Verpacken leitend umhüllt
werden. Es kann z.B. leitfähiger Schaumgummi, EGB-Beutel, Haushalts-Alufolie oder Papier ver-
wendet werden (unter keinen Umständen Kunststofftüten oder -folien).
Bei Baugruppen mit eingebauten Batterien ist darauf zu achten, daß die leitfähige Verpackung
die Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurzschließt, ggf. Anschlüsse vorher mit Isolierband
oder lsoliermaterial abdecken.
@
Siemens AG C79000-0800QC33341
B
-
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