Aufbau- und EMV-Richtlinien
1.17 EGB-Richtlinien
Messen und Ändern an EGB-Baugruppen
● An Baugruppen darf nur dann gemessen werden, falls
– das Messgerät geerdet ist (z. B. über Schutzleiter) oder
– vor dem Messen bei potentialfreiem Messgerät der Messkopf kurzzeitig entladen wird
Beim Löten an Baugruppen ist ein EGB-Lötkolben zu verwenden oder zumindest die
Lötkolbenspitze zu erden.
Versenden von Baugruppen
Baugruppen und Bauelemente sind grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z.B. metallisierte
Kunststoffschachteln, Metallbüchsen) aufzubewahren oder zu versenden.
Soweit Verpackungen nicht leitend sind, müssen Baugruppen vor dem Verpacken leitend
umhüllt werden. Hier kann z.B. leitfähiger Schaumgummi oder Haushaltsalufolie verwendet
werden.
Die notwendigen EGB-Schutzmaßnahmen sind im folgenden Bild noch einmal verdeutlicht.
a
leitfähiger Fußboden
d
EGB-Mantel
b
EGB-Tische = EGB-Kette
c
EGB-Schuhe
f
Erdungsanschluss der Schränke
e
EGB-Armband
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(z. B. metallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Hardware SIMATIC TDC
Systemhandbuch, 08/2017, A5E01114864-AL