Betriebsanleitung
NAV200
Wichtig
Wichtig
8011501/RF96/2010-01-20
Zu Ihrer Sicherheit
Elektroinstallation nur durch ausgebildetes Fachpersonal durchführen.
Elektrische Verbindungen nur im spannungsfreien Zustand herstellen oder lösen.
Leitungsquerschnitte und deren korrekte Absicherung gemäß gültiger Normen wählen
und ausführen.
Bei Arbeiten in elektrischen Anlagen die gängigen Sicherheitsvorschriften beachten.
2.3.4
Laserstrahlung
VORSICHT
LED-Strahlung!
Das NAV200 arbeitet mit einem Laser der Klasse 1.
Laseraustrittsöffnung ist ein kreisförmiger Bereich von 1 cm Durchmesser in der Mitte der
Fensterfläche des rotierenden Scannerkopfes.
Die ausgesandte, unsichtbare Infrarotstrahlung ist augensicher.
Abb. 2-1:
Fensterfläche im Scannerkopf des NAV200
Vorsicht — bestimmungsfremder Einsatz kann zur Überschreitung der Laserklasse und da-
mit zu gefährlicher Strahlenbelastung des Anwenders führen.
Gehäuse nicht öffnen (das Öffnen unterbricht nicht die Einschaltung des Lasers)
Gültige Laserschutzbestimmungen in ihrer neuesten Fassung beachten.
Laserleistung
Der Laser arbeitet mit einer Wellenlänge = 855 nm (Infrarotstrahlung).
Die austretende Strahlung ist ungefährlich für die menschliche Haut und das menschliche
Auge. Der Laserstrahl ist für das menschliche Auge nicht sichtbar.
Das Produkt ist klassifiziert in die Laserklasse 1 (Laser Class I) gemäß EN/IEC 60825-1 und
21 CFR 1040.
Es ist keine Wartung notwendig, um die Einhaltung der Laserklasse 1 zu gewährleisten.
Laserwarnschild
Das Laserwarnschild
(Abb. 2-2, Seite
schildes über den elektrischen Anschlüssen.
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14) befindet sich am NAV200 innerhalb des Typen-
Kapitel 2
Austrittsöffnung
des Laserstrahls
rotierender Scannerkopf
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