Sicherheit
Mechaniker
Der Mechaniker ist für den speziellen Aufgabenbereich in dem er tätig ist ausgebildet und
kennt die relevanten Normen und Bestimmungen. Der Mechaniker kann aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung und Erfahrung Arbeiten an pneumatischen und hydraulischen
Anlagen ausführen und mögliche Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden.
Produktionsführer
Der Produktionsführer ist aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten
auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen zu
vermeiden. Der Produktionsführer oder autorisiertes Personal ist für die Parametrierung
der Anlage verantwortlich.
Der Produktionsführer ist gegenüber dem anderen aufgeführten Personal weisungsbefugt.
Unterwiesene Personen
Eine Person, die durch eine Fachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls
angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
belehrt wurde.
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation
GEFAHR!
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation, bzw. ohne gesonderte
Ausbildung, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen,
kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Hilfspersonal die Gefahr von Verletzungen.
– Unbedingt mit dem Umgang der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
für die zu verrichtenden Tätigkeiten vertraut machen, bzw. schulen und
diese überwachen.
– Nur für vorher intensiv geschulte Tätigkeiten einsetzen.
Unbefugte Personen
GEFAHR!
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
– Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
417101113 Rev. 9-08.2019
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