2
Sicherheit
2.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
GEFAHR!
Wenn anzunehmen ist, dass ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich ist,
muss die Anlage unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden und gegen
unabsichtlichen Betrieb gesichert werden.
Das ist der Fall wenn die Anlage oder eine Anlagenkomponente:
– sichtbare Beschädigungen aufweist,
– nicht mehr funktionsfähig erscheint,
– eine längere Lagerung unter ungünstigen Umständen stattgefunden hat
(Funktionsprüfung durchführen).
Folgende Hinweise sind im Umgang mit der Anlage stets zu beachten:
– Alle Arbeiten an der Anlage oder einer Anlagenkomponente, sowie der
Betrieb der Anlage dürfen nur von autorisiertem und geschultem
Fachpersonal durchgeführt werden.
– Vor allen Arbeiten an elektrischen Teilen die Stromzufuhr trennen und
gegen wieder einschalten sichern.
– Sicherheitsbestimmungen und vorgeschriebene Schutzkleidung im
Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
– Hinweise im Produktdatenblatt des verwendeten Dosiermediums sind
einzuhalten.
– Die Anlage darf nur mit der in den Technischen Daten angegebenen
Versorgungs- und Steuerspannung betrieben werden.
2.2
Allgemeine Gefahren am Arbeitsplatz
Rutschgefahr
GEFAHR!
Rutschgefahren sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet.
Verschüttete Chemikalien erzeugen bei Nässe Rutschgefahr.
WARNUNG!
Rutschgefahr durch austretende Flüssigkeit im Arbeits- und
Bereitstellungsbereich!
– Bei Arbeiten rutschfeste, chemieresistente Schuhe tragen.
– Produktbehälter in eine Wanne stellen um eine Rutschgefahr durch
austretende Flüssigkeiten zu vermeiden.
UMWELT!
Ausgetretene Flüssigkeiten immer sofort durch geeignetes Bindemittel
aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
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Sicherheit
417101113 Rev. 9-08.2019