Sicherheit
WARNUNG!
Schutzhandschuhe, mechanische Gefährdung
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, sind entsprechende Schutzhandschuhe zu tragen.
Schutzhandschuhe dienen dem Schutz der Hände vor Reibung,
Abschürfungen, Einstichen oder tieferen Verletzungen sowie vor Berührung
mit heißen Oberflächen.
WARNUNG!
Sicherheitsschuhe
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, sind entsprechende Sicherheitsschuhe zu tragen.
Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor Quetschungen, herabfallenden
Teilen, Ausgleiten auf rutschigem Untergrund und schützen vor
aggressiven Chemikalien.
2.11.2
Hinweise auf Gefährdungen
2.11.3
Umweltschutzmaßnahmen
Kennzeichnung
UMWELT!
Das Umweltzeichen kennzeichnet Maßnahmen des Umweltschutzes.
2.12
Betreiberpflichten
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ist die nationale Umsetzung der
Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und davon
besonders die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch
Arbeitnehmer bei der Arbeit, in der gültigen Fassung, zu beachten und
einzuhalten.
Der Betreiber muss die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für:
n
die Sicherheit des Personals (BG- und Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstätten-
Richtlinien), z.B. Betriebsanweisungen, auch nach §20 GefStoffV, persönliche
Schutzausrüstung (PSA), Vorsorgeuntersuchungen;
n
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen,
Verfahrensrisiken und Wartung);
die Produktbeschaffung (Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis);
n
n
die Produktentsorgung (Abfallgesetz);
n
die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);
n
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten,
n
sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.
417101113 Rev. 9-08.2019
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