Einführung
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Betriebsmittel bei ordnungsgemäßer Installation und
Wartung bestimmungsgemäß verwendet werden.
1.7.1.2 EMV-Richtlinie
Der Zweck der EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträg-
lichkeit) ist die Reduzierung elektromagnetischer
Störungen und die Steigerung der Störfestigkeit der
elektrischen Geräte und Installationen. Die grundlegende
Schutzanforderung der EMV-Richtlinie 2004/108/EG gibt
vor, dass Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen
verursachen oder deren Betrieb durch diese Störungen
beeinträchtigt werden kann, bei einer ordnungsmäßigen
Installation und Wartung sowie einer bestimmungs-
gemäßen Verwendung so ausgelegt sein müssen, dass ihre
erreichten elektromagnetischen Störungen begrenzt sind
und die Betriebsmittel eine bestimmte Störfestigkeit
aufweisen.
Elektrische Geräte, die alleine oder als Teil einer Anlage
verwendet werden, müssen eine CE-Kennzeichnungen
tragen. Anlagen müssen nicht über eine CE-Kennzeichnung
verfügen, jedoch den grundlegenden Schutzanforderungen
der EMV-Richtlinie entsprechen.
1.7.1.3 Maschinenrichtlinie
Der Zweck der Maschinenrichtlinie ist die Gewährleistung
der Personensicherheit und die Vermeidung von Beschädi-
gungen der Anlage und Geräte, wenn die mechanischen
Betriebsmittel bestimmungsgemäß verwendet werden. Die
Maschinenrichtlinie bezieht sich auf Maschinen, die aus
einem Aggregat mehrerer zusammenwirkender
Komponenten oder Betriebsmittel bestehen, von denen
mindestens eine(s) mechanisch beweglich ist.
Frequenzumrichter mit integrierter Sicherheitsfunktion
müssen mit der Maschinenrichtlinie konform sein. Frequen-
zumrichter ohne Sicherheitsfunktion fallen nicht unter die
Maschinenrichtlinie. Wird ein Frequenzumrichter jedoch in
ein Maschinensystem integriert, so stellt Danfoss Informa-
tionen zu Sicherheitsaspekten des Frequenzumrichters zur
Verfügung.
Wenn Frequenzumrichter in Maschinen mit mindestens
einem beweglichen Teil eingesetzt werden, muss der
Maschinenhersteller eine Erklärung zur Verfügung stellen,
die die Übereinstimmung mit allen relevanten gesetzlichen
Bestimmungen und Sicherheitsrichtlinien bestätigt.
1.7.1.4 EU-Ökodesignrichtlinie
Die Ökodesignrichtlinie ist die europäische Richtlinie zur
umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte. Die Richtlinie legt die Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte einschließlich Frequenzumrichtern fest Die
Richtlinie hat eine verbesserte Energieeffizienz und
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VLT
AQUA Drive FC 202
allgemeine Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten bei
gleichzeitiger Erhöhung der Sicherheit der Energiever-
sorgung zum Ziel. Die Einflüsse der
energieverbrauchsrelevanten Produkte auf die Umwelt
umfassen den Energieverbrauch über die gesamte Produkt-
lebensdauer.
1.7.2 C-tick-Konformität (australische EMV-
Die C-Tick-Kennzeichnung zeigt eine Übereinstimmung mit
den relevanten technischen Standards zur elektromagne-
tischen Verträglichkeit (EMV) an. Die C-Tick-Konformität ist
für die Markteinführung elektrischer und elektronischer
Geräte auf dem Markt in Australien und Neuseeland
erforderlich.
Die C-Tick-Richtlinie befasst sich mit leitungsgeführter und
abgestrahlter Störaussendung. Wenden Sie für Frequen-
zumrichter die in EN/IEC 61800-3 angegebenen
Störaussendungsbeschränkungen an.
Eine Konformitätserklärung ist auf Anfrage erhältlich.
1.7.3 UL-Konformität
UL-gelistet
HINWEIS
Frequenzumrichter mit Betriebsspannungen von 525 bis
690 V sind nicht nach UL-Anforderungen zertifiziert.
Der Frequenzumrichter erfüllt die Anforderungen der
UL508C bezüglich der thermischen Sicherung. Weitere
Informationen finden Sie unter Kapitel 2.6.2 Thermischer
Motorschutz.
1.7.4 Konformität mit Richtlinien in der
Einheiten mit der Schutzart IP55 oder höher verhindern
Funkenbildung und werden in Übereinstimmung mit dem
Europäischen Übereinkommen über die internationale
Danfoss A/S © 09/2014 Alle Rechte vorbehalten.
Standards)
Abbildung 1.2 C-Tick
Abbildung 1.3 UL
Schifffahrt
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