Einführung
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Das CE-Zeichen (Communauté Européenne) zeigt an, dass
der Hersteller des Produkts alle relevanten EU-Richtlinien
einhält. Die geltenden EU-Richtlinien zu Ausführung und
Konstruktion des Frequenzumrichters sind in Tabelle 1.3
aufgeführt.
HINWEIS
Über die Qualität eines Produkts sagt die CE-
Kennzeichnung nichts aus. Auch gibt sie keinen
Aufschluss zu technischen Spezifikationen.
EU-Richtlinie
Niederspannungsrichtlinie
EMV-Richtlinie
Maschinenrichtlinie
EU-Ökodesignrichtlinie
ATEX-Richtlinie
RoHS-Richtlinie
Tabelle 1.3 Frequenzumrichter betreffende EU-Richtlinien
1) Konformität mit der Maschinenrichtlinie ist nur bei Frequenzum-
richtern mit integrierter Sicherheitsfunktion erforderlich.
Konformitätserklärungen sind auf Anfrage erhältlich.
1.6.2.1 Niederspannungsrichtlinie
Frequenzumrichter müssen seit dem 1. Januar 2014 die CE-
Kennzeichnung in Übereinstimmung mit der
Niederspannungsrichtlinie erfüllen. Die Niederspannungs-
richtlinie gilt für alle elektrischen Geräte im
Spannungsbereich von 50–1000 V AC und 75–1500 V DC.
Der Zweck der Richtlinie ist die Gewährleistung der
Personensicherheit und die Vermeidung von Beschädi-
gungen der Anlage und Geräte, wenn Anwender die
elektrischen Betriebsmittel bei ordnungsgemäßer Instal-
lation, Wartung und bestimmungsgemäßer Verwendung
bedienen.
1.6.2.2 EMV-Richtlinie
Der Zweck der EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträg-
lichkeit) ist die Reduzierung elektromagnetischer
Störungen und die Verbesserung der Störfestigkeit der
elektrischen Geräte und Installationen. Die grundlegende
Schutzanforderung der EMV-Richtlinie gibt vor, dass
Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen (EMV)
verursachen oder deren Betrieb durch diese Störungen
beeinträchtigt werden kann, so ausgelegt sein müssen,
dass ihre erreichten elektromagnetischen Störungen
begrenzt sind. Die Geräte müssen bei ordnungsgemäßer
Installation und Wartung sowie bestimmungsgemäßer
Verwendung einen geeigneten Grad der Störfestigkeit
gegenüber EMV aufweisen.
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VLT
Version
2014/35/EU
2014/30/EU
2006/42/EC
1)
2009/125/EC
2014/34/EU
2011/65/EU
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Advanced Harmonic Filter AHF 005/AHF 010
Elektrische Geräte, die alleine oder als Teil einer Anlage
verwendet werden, müssen eine CE-Kennzeichnung tragen.
Anlagen müssen nicht über eine CE-Kennzeichnung
verfügen, jedoch den grundlegenden Schutzanforderungen
der EMV-Richtlinie entsprechen.
1.6.2.3 Maschinenrichtlinie
Der Zweck der Maschinenrichtlinie ist die Gewährleistung
der Personensicherheit und die Vermeidung von Beschädi-
gungen der Anlage und Geräte, wenn Nutzer die
mechanischen Betriebsmittel bestimmungsgemäß
verwenden. Die Maschinenrichtlinie bezieht sich auf
Maschinen, die aus einem Aggregat mehrerer zusammen-
wirkender Komponenten oder Betriebsmittel bestehen, von
denen mindestens eine(s) mechanisch beweglich ist.
Frequenzumrichter mit integrierter Sicherheitsfunktion
müssen mit der Maschinenrichtlinie konform sein. Frequen-
zumrichter ohne Sicherheitsfunktion fallen nicht unter die
Maschinenrichtlinie. Wird ein Frequenzumrichter jedoch in
ein Maschinensystem integriert, so stellt Danfoss Informa-
tionen zu Sicherheitsaspekten des Frequenzumrichters zur
Verfügung.
Kommen Frequenzumrichter in Maschinen mit mindestens
einem beweglichen Teil zum Einsatz, muss der Maschinen-
hersteller eine Erklärung zur Verfügung stellen, die die
Übereinstimmung mit allen relevanten gesetzlichen Bestim-
mungen und Sicherheitsrichtlinien bestätigt.
1.6.2.4 EU-Ökodesignrichtlinie
Die Ökodesignrichtlinie ist die europäische Richtlinie zur
umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte. Die Richtlinie legt die Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte einschließlich Frequenzumrichtern fest Die
Richtlinie hat eine verbesserte Energieeffizienz und
allgemeine Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten bei
gleichzeitiger Erhöhung der Sicherheit der Energiever-
sorgung zum Ziel. Die Einflüsse der
energieverbrauchsrelevanten Produkte auf die Umwelt
umfassen den Energieverbrauch über die gesamte Produkt-
lebensdauer.
Die RCM-Kennzeichnung zeigt eine Übereinstimmung mit
den einschlägigen technischen Standards zur elektromag-
netischen Verträglichkeit (EMV) an. Eine RCM-Konformität
ist für die Markteinführung elektrischer und elektronischer
Geräte auf dem Markt in Australien und Neuseeland
erforderlich. Die RCM-Richtlinien befassen sich mit leitungs-
geführter und abgestrahlter Störaussendung. Wenden Sie
für Frequenzumrichter die in EN/IEC 61800-3 angegebenen
Störaussendungsbeschränkungen an. Eine Konformitätser-
klärung ist auf Anfrage erhältlich.
MG80C503