Pumpanlagen und darin integrierten Komponenten oder anderem Eigentum, wenn der Frequenzumrichter für den Notfallbetrieb programmiert wurde. In keinem Fall kann Danfoss gegenüber dem Endbenutzer oder einem Dritten für direkte oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die sich daraus ergaben, dass der Frequenzumrichter für den Notfallbetrieb programmiert und in diesem betrieben wurde.
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