2.11 Besondere Bedingungen für die sichere Verwendung, Kennzeichnung „X"
Das „X"-Symbol in der Kennzeichnung des Betriebsmittels wird verwendet, um auf
besondere Bedingungen für die Anwendung hinzuweisen:
Der Einbauort und die Einbauart des Betriebsmittels sind generell so zu wählen, dass
es vor äußeren mechanischen Einwirkungen geschützt ist und keine Funktionsbeein-
trächtigungen daraus entstehen können. Um dies sicherzustellen, müssen unter
Umständen zusätzliche konstruktive Maßnahmen ergriffen werden.
Um elektrostatische Aufladungen auf Kunststoffteilen wie das Typenschild zu
vermeiden, sind beim Einsatz des Betriebsmittels in staubexplosionsgefährdeten
Bereichen hohe Strömungsgeschwindigkeiten von Stäuben auszuschließen und das
Reinigen nur mit einem feuchten Tuch zulässig.
Zweckentfremdungen des Betriebsmittels als Stütze, Trittbrett, Steigbügel etc. sind
untersagt.
Ausführung mit Stecker / Anforderungen - Gegenstecker
● Der ausgewählte Gegenstecker muss die Mindestanforderungen gemäß den
„Explosionsschutz Kenndaten", deklariert ab Seite 16, für Gas und Staub erfüllen.
Die dazugehörige EU-Konformitätserklärung muss die Anforderungen der ATEX-
Richtlinie 2014/34/EU erfüllen und die entsprechende ATEX-Kennzeichnung
enthalten. Die dazugehörige Bescheinigung und Betriebsanleitung des Herstellers
sind zu beachten.
● Mindestens die gleiche IP-Schutzart wie das Betriebsmittel
● Die Temperaturbeständigkeit muss 10 °C höher sein, als die angegebene
Arbeitstemperatur des Betriebsmittels
● EMV-Schirmanschluss
● Pol-Zahl: gemäß beiliegender Steckerbelegung
● Alle Gegenstecker müssen durch Verwendung einer Schraubensicherung gegen
unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden.
● Um die IP-Schutzart zu gewährleisten, sind nicht belegte Steckeranschlüsse mit
Gegensteckern zu versehen.
Anforderungen - Kabel
● Grundsätzlich sind für die Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer
Anlagen, die Vorgaben der EN 60079-14 einzuhalten.
● Die verwendeten Kabel müssen für die feste Verlegung geeignet sein und das
Kabelmaterial so ausgewählt werden, dass die örtlichen Anforderungen bezüglich
Beständigkeit eingehalten werden.
● Das Kabel muss ummantelt mit einem thermoplastischen, duraplastischen oder
elastomeren Werkstoff ausgeführt sein. Es muss kreisförmig und kompakt sein.
Jegliche Einbettungen oder Mäntel müssen extrudiert sein. Füllstoffe, falls
vorhanden, dürfen nicht hygroskopisch sein; oder
● mineralisoliert metallummantelt mit Abdichtung
● Die Temperaturbeständigkeit muss 10 °C höher sein, als die angegebene
Arbeitstemperatur des Betriebsmittels
● Der Anschluss des freien Zuleitungsendes muss entweder außerhalb des
explosionsgefährdeten
Gerätekategorie zugelassenem Betriebsmittel erfolgen.
Printed in the Federal Republic of Germany
05.12.2022
Bereiches
bzw.
in
TR-ECE-BA-D-0099 v13
einem
für
die
entsprechende
TR-Electronic GmbH 2012, All Rights Reserved
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