Vor jeder Sterilisation ist eine vollständige Sicht- und Funktionsprüfung des Instruments auf Beschädigung
und Verschleiß durchzuführen, siehe Kapitel 6.5.1 „Kontrolle und Funktionsprüfung", Seite 38.
Beschädigte Instrumente oder deren Komponenten sind umgehend durch den Hersteller oder einen
autorisierten Partner zu bewerten und instand zu setzen bzw. zu erneuern.
Falls bei einer visuellen Kontrolle Gewebereste am Instrument sichtbar sind oder sich die Klinge noch im
Instrument befindet, Reinigung wiederholen, siehe Kapitel 6.4 „Reinigung und Desinfektion" Seite 35.
Die Anzahl der Aufbereitungszyklen dürfen nicht überschritten werden, siehe auch Kapitel 6.1
„Begrenzungen und Einschränkungen bei der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation", Seite 30.
Infektionsgefahr durch unsterile Handhabung!
Unsachgemäße Sterilisation sowie unsterile Anwendung kann zu schweren gesundheitlichen Risiken für
den Patienten führen.
Die Verantwortung für die Reinigung, Sterilisation und Resterilisation liegt beim Betreiber /
Produktanwender. Nationale Regelungen, auch Einschränkungen hierzu, müssen unbedingt beachtet
werden.
Die Sterilisation hat nach einem validierten Dampfsterilisationsverfahren, z. B. in einem Sterilisator gemäß
DIN EN 285:2009 und validiert gemäß DIN EN ISO 17665-1:2006, zu erfolgen.
• Für die Sterilisation, den nachfolgenden Transport und die Lagerung sind entsprechende zugelassene
Sterilisierverpackungen (z. B. gem. DIN EN 868, ISO 11607) einzusetzen.
• Sterilisierverpackungen müssen den gültigen Standards sowie den gültigen Normen entsprechen.
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Bipolares Versiegelungssystem marSeal5 plus/ - Maryland
Nach jeder Anwendung muss vor der erneuten Sterilisation
ein Indikator aus dem Zyklenzähler herausgebrochen
werden. Zur Entfernung kann ein Kugelschreiber o. ä.
verwendet werden. Durch leichten Druck auf den Indikator
bricht dieser heraus.
Gebrauchsanweisung
Revision 06