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Ottobock Xeno Gebrauchsanweisung Seite 55

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Die kritische Hindernisbewältigung des Elektrorollstuhls be-
trägt 50 mm. Höhenunterschiede, die größer als 50 mm
sind, dürfen nicht überquert werden. Hindernisse wie Stufen
oder abgesenkte Bordsteinkanten dürfen nicht ungebremst
befahren werden.
Befinden sich Hindernisse im Fahrweg, müssen diese groß-
zügig umfahren werden. Auf unebenem Boden kann es zu
unkontrolliertem Fahrverhalten kommen. Daher ist die Ge-
schwindigkeit stets der Beschaffenheit des Bodens anzupas-
sen.
Im Fahrmenü werden die Batterieanzeige und die Fahrstufe
über das LCD-Anzeigefeld dargestellt.
Zum Fahren wird der Joystick verwendet (siehe Abb. 21,
Pos. 1). Je weiter dieser von der Mittelstellung ausgelenkt
wird, desto schneller bewegt sich der Elektrorollstuhl in diese
Richtung.
Die jeweilige Maximalgeschwindigkeit bei vollem Ausschlag
hängt von der gewählten Fahrstufe ab. Wird der Joystick
losgelassen, setzt automatisch die Bremsfunktion ein und
der Rollstuhl kommt zum Stehen. Im Stillstand sind die me-
chanischen Bremsen aktiv und der Elektrorollstuhl kann
nicht rollen.
Xeno
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Der Elektrorollstuhl hat eine programmierbare Anzahl an
Fahrstufen (Auslieferungszustand = 5 Fahrstufen). Mit der
Taste „M" (siehe Abb. 21, Pos. 6) lässt sich die Fahrstufe er-
höhen. Nach der höchsten Fahrstufe folgt der Sprung in
Fahrstufe 1.
Anpassen der Fahreigenschaften
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch falsche Konfigura-
tionseinstellungen. Geänderte Einstellungen von Para-
metern bei der Konfiguration führen zu einer Änderung des
Fahrverhaltens. Insbesondere Änderungen der Geschwin-
digkeits-, Beschleunigungs-, Brems- oder Joystickeinstel-
lungen können zu unvorhergesehenen und in der Folge zu
unkontrollierbaren Fahreigenschaften mit Unfallfolge füh-
ren. Erproben Sie nach Abschluss der Konfiguration/Pro-
grammierung immer das Fahrverhalten des Elektroroll-
stuhls. Die Programmierung darf nur von eingewiesenem
Fachpersonal durchgeführt werden. Ottobock oder der
Steuerungshersteller haften nicht bei Schadensfällen, die
(insbesondere in Kombination mit einer Sondersteuerung)
durch eine nicht fachgerecht/bestimmungsgemäß auf die
Fähigkeiten des Rollstuhlnutzers abgestimmte Program-
mierung verursacht wurden.
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Ottobock
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