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Normen Und Richtlinien; Allgemeine Sicherheitshinweise - Ottobock Xeno Gebrauchsanweisung

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2.2

Normen und Richtlinien

Alle Angaben zur Sicherheit in dieser Gebrauchsanweisung
beziehen sich auf die derzeit gültigen nationalen Gesetze
und Verordnungen der Europäischen Union. In anderen Län-
dern müssen die zutreffenden Gesetze und Landesverord-
nungen eingehalten werden.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Gebrauchsan-
weisung müssen die allgemein gültigen Berufsgenossen-
schaftlichen Verordnungen (BGV), die Vorschriften zur Un-
fallverhütung (UVV) und zum Umweltschutz beachtet und
eingehalten werden. Alle Angaben in dieser Gebrauchsan-
weisung sind jederzeit uneingeschränkt zu befolgen.
Der Elektrorollstuhl ist nach den derzeit gültigen Regeln der
Technik gebaut und betriebssicher. Die Sicherheit des Elekt-
rorollstuhls wird durch die CE-Kennzeichnung und die Kon-
formitätserklärung bestätigt.
Xeno
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2.3

Allgemeine Sicherheitshinweise

WARNUNG
Erstickungsgefahr. Achten Sie darauf, dass die Ver-
packungsmaterialien nicht in Kinderhände gelangen.
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch Nichtbeachtung
oder Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise.
Alle Sicherheitshinweise in dieser Gebrauchsanweisung
und in allen mitgeltenden Dokumenten sind zu beachten
und einzuhalten. Die Anleitung muss dem Bediener jeder-
zeit zur Verfügung stehen.
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch nicht bestim-
mungsgemäßen Gebrauch. Der Elektrorollstuhl darf nur
bestimmungsgemäß verwendet werden. Der Elektroroll-
stuhl darf nur von eingewiesenen Personen benutzt wer-
den. Es darf stets nur eine Person mit dem Elektrorollstuhl
befördert werden.
Sicherheitshinweise
Ottobock
13
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