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Anwendungsgebiet - Ottobock Xeno Gebrauchsanweisung

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gekehrt. Für Kombinationen mit Medizinprodukten und/oder
Zubehörteilen anderer Hersteller außerhalb des Modularsys-
tems übernimmt Ottobock keine Haftung. Optional kann der
Elektrorollstuhl mit einer Begleitpersonensteuerung auch
durch Begleitpersonen gesteuert werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht be-
stimmungsgemäß. Für alle Personen- und Sachschäden, die
aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen,
haftet nicht der Hersteller, sondern allein der Bediener.
Der Elektrorollstuhl darf nur von eingewiesenen Personen
verwendet werden. Die Einweisung in die Benutzung des
Elektrorollstuhls ist eine der Voraussetzungen, Personen
vor Gefahren zu schützen und den Elektrorollstuhl sicher und
fehlerfrei zu bedienen.
Die Betriebssicherheit des Elektrorollstuhls ist nur bei be-
stimmungsgemäßer Verwendung entsprechend den Anga-
ben in dieser Gebrauchsanweisung gewährleistet. Letztlich
verantwortlich für einen unfallfreien Betrieb ist der Bediener.
Xeno
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1.3

Anwendungsgebiet

Die Vielfalt an Ausstattungsvarianten sowie die modulare
Bauweise erlauben einen Einsatz des Elektrorollstuhls bei
Gehunfähigkeit/Gehbehinderung z. B. durch:
 Querschnittslähmung
 Hemiplegie
 Spina Bifida
 Poliomyelitis
 Progressive Muskeldystrophie
 Multiple Sklerose
 Rheumatische Erkrankungen
Der Elektrorollstuhl ist insbesondere für Nutzer konzipiert,
die in der Lage sind, sich selbstständig mit diesem fortzube-
wegen.
Bei der individuellen Versorgung sind außerdem zu be-
achten:
 Körpergröße und Körpergewicht (max. Zuladung 136 kg)
 Physische und psychische Verfassung
 Alter des Behinderten
 Wohnverhältnisse
 Umwelt
Allgemeine Informationen
Ottobock
11
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