2.2
Normen und Richtlinien
Alle Angaben zur Sicherheit in dieser Gebrauchsanweisung
beziehen sich auf die derzeit gültigen nationalen Gesetze
und Verordnungen der Europäischen Union. In anderen Län-
dern müssen die zutreffenden Gesetze und Landesverord-
nungen eingehalten werden.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Gebrauchsan-
weisung müssen die allgemein gültigen Berufsgenossen-
schaftlichen Verordnungen (BGV), die Vorschriften zur Un-
fallverhütung (UVV) und zum Umweltschutz beachtet und
eingehalten werden. Alle Angaben in dieser Gebrauchsan-
weisung sind jederzeit uneingeschränkt zu befolgen.
Der Elektrorollstuhl ist nach den derzeit gültigen Regeln der
Technik gebaut und betriebssicher. Die Sicherheit des Elekt-
rorollstuhls wird durch das CE Kennzeichen und die Konfor-
mitätserklärung bestätigt.
Skippi
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2.3
Allgemeine Sicherheitshinweise
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch unsachgemäße
Nutzung/Bedienung.
Kinder dürfen den Elektrorollstuhl nicht unbeaufsichtigt
benutzen.
Es darf stets nur eine Person mit dem Elektrorollstuhl
befördert werden.
Die Benutzung des Elektrorollstuhls darf nur durch ei-
nen sachkundigen Bediener erfolgen. Der Bediener
und die Begleitperson müssen dazu von durch Otto-
bock autorisierte und geschulte Personen in den Um-
gang mit dem Elektrorollstuhl eingewiesen werden. Der
Bediener muss die komplette Bedienung des Kinder-
Elektrorollstuhls verstanden haben.
Die Benutzung des Produkts bei Übermüdung, Einfluss
von Alkohol und Medikamenten ist nicht erlaubt.
Der Bediener darf keine geistigen Einschränkungen
besitzen, die Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen zeit-
weilig oder auf Dauer einschränken.
Sicherheit
Ottobock
13
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