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Bosch Rexroth AG | Electric Drives
Integrierte Sicherheitsfunktionen
Zugehörige Diagnosen
Sicherheitsfunktion
Anwahl der Funktion
Überwachungsfunktionen
Rexroth IndraDrive | Funktions- und Anwendungsbeschreibung
and Controls
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P‑0‑3254, Sicher reduzierte Geschwindigkeit 2
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"P-0-3260, Steuerwort sichere Bewegung 3" bzw. "P-0-3260, Konfigura‐
tion sichere Bewegung 3 (SBB3)"
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P‑0‑3264, Sicher reduzierte Geschwindigkeit 3
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"P-0-3270, Steuerwort sichere Bewegung 4" bzw. "P-0-3270, Konfigura‐
tion sichere Bewegung 4 (SBB4)"
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P‑0‑3274, Sicher reduzierte Geschwindigkeit 4
Ab MPx04 zusätzlich:
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P-0-3239, Konfiguration globale SI-Funktionen
Ab MPx05 zusätzlich:
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P-0-3246, Max. Zustimmzeit 1
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P-0-3256, Max. Zustimmzeit 2
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P-0-3266, Max. Zustimmzeit 3
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P-0-3276, Max. Zustimmzeit 4
Folgende Diagnosemeldungen können in Verbindung mit der Sicherheitsfunk‐
tion "Sicher reduzierte Geschwindigkeit" generiert werden:
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F3142 Zeitüberschreitung Zustimmung
●
F7013 Geschwindigkeits-Schwelle überschritten
●
F7040 Plausibilitätsfehler parametrierte ‑ wirksame Schwelle
●
Bei aktiver Bewegungsüberwachung wird auf dem Display des
IndraDrive-Regelgerät-Bedienteils "SBB" angezeigt.
Die Sicherheitsfunktion "Sicher reduzierte Geschwindigkeit" wird mit Anwahl
des Sonderbetriebs "Sichere Bewegung" aktiv.
Die Anwahl der sicheren Bewegung kann erfolgen über
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digitale Ein‑/Ausgänge für beide Sicherheitskanäle
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digitale Ein‑/Ausgänge des Sicherheitstechnik-Optionsmoduls ("S1") für
Sicherheitskanal 2 und Führungskommunikation (SERCOS, PROFIBUS)
für Sicherheitskanal 2 oder
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den PROFIBUS (bzw. PROFIsafe).
Für die Überführung aus dem Normalbetrieb / Sonderbetrieb in den sicheren
Zustand steht je eine programmierbare Zeit zur Verfügung:
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P‑0‑3220, Toleranzzeit Überführen aus Normalbetrieb
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P‑0‑3225, Toleranzzeit Überführen aus Sicherem Betrieb
Nach Ablauf der jeweiligen Toleranzzeit wird die Geschwindigkeitsüberwa‐
chung aktiviert.
Bei der Sicherheitsfunktion "Sicher reduzierte Geschwindigkeit" wird durch eine
zweikanalige Überwachung verhindert, dass der Antrieb die vorgegebenen
Geschwindigkeitsgrenzwerte (P‑0‑3244, P‑0‑3254, P‑0‑3264, P‑0‑3274) über‐
schreitet.