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Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung Seite 91

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Hinweis
Nach allen Arbeiten am Fahrzeug sind die angegebe-
nen Korrosionsschutzmaßnahmen (e Seite 75) zu
beachten.
Nicht gebohrt werden darf:
• Am Ober- und Untergurt des Rahmens (ausge-
nommen sind Bohrungen am hinteren Rahme-
nende).
• Im Bereich tragender Funktionen der Hinter-
achse und am Rahmen befestigter Teile
• An Lasteinleitungspunkten (z. B. Federböcke,
Halter etc.)
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
6 Änderungen am Grundfahrzeug
6.2 Rohbau/Karosserie
a WARNUNG
Durch unzulässiges Bohren im Bereich der Airbags
können am Serienfahrzeug die Airbageinheiten
nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren
(e Seite 135). Bohren im Bereich der Airbags ist
deshalb zu unterlassen.
Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung von
Airbageinheiten unterliegt dem „Gesetz über explosi-
onsgefährliche Stoffe".
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