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Fahrassistenzsysteme - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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8.9

Fahrassistenzsysteme

a WARNUNG
Fahrsicherheits- und Fahrassistenzsysteme kön-
nen die Unfallgefahr einer nicht angepassten oder
unaufmerksamen Fahrweise weder verringern noch
physikalische Grenzen außer Kraft setzen. Fahrsi-
cherheits- und Fahrassistenzsysteme sind nur Hilfs-
mittel. Die Verantwortung für Sicherheitsabstand,
Geschwindigkeit und rechtzeitiges Bremsen liegt
beim Fahrer. Die Fahrweise ist immer den aktuellen
Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnissen
anzupassen, ausreichender Sicherheitsabstand ein-
zuhalten und aufmerksam zu fahren.
Nur wenn ein möglichst guter Kontakt zwischen Rei-
fen und Fahrbahn gegeben ist, können die beschrie-
benen Fahrsicherheitssysteme ihre maximale
Wirkung erzielen. Beachten Sie dazu insbesondere
die Hinweise zu Reifen, empfohlener Reifenmindest-
profiltiefe usw. unter
3.6 "Bereifung" (e Seite 41), "Kontrolle der Rei-
fen" (e Seite 49),
4.2 "Grenzwerte Fahrwerk" (e Seite 53) mit
4.2.2 "Freigegebene Reifengrößen" (e Seite 56)),
6.1.5 "Räder/Reifen" (e Seite 84),
6.2.8 "Kotflügel und Radkästen" (e Seite 105).
und für Tiefrahmen-Fahrgestelle zusätzlich
7.6.8 "Reifenfreigänge/Auslegung Radkasten"
(e Seite 195).
Verwenden Sie bei winterlichen Straßenverhältnis-
sen Winterreifen (M+S-Reifen), gegebenenfalls mit
Schneeketten. Nur so erreichen Sie die maximale
Wirkung der in diesem Abschnitt beschriebenen
Fahrsicherheitssysteme.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
8 Elektrik/Elektronik
8.9 Fahrassistenzsysteme
a WARNUNG
Unsachgemäße Eingriffe bzw. Einbauten in Fahr-
zeugsysteme, sicherheitsrelevante Bauteile oder
Fahrassistenzsysteme können deren Funktion
beeinträchtigen. Dies kann zum Ausfall oder zu Funk-
tionsstörungen von Komponenten oder sicherheits-
relevanten Bauteilen und als Folge zu Unfällen oder
Schäden am Fahrzeug führen.
i Weitere Informationen
Außerdem können Eingriffe in die Fahrzeug-, Sicher-
heits- oder Fahrassistenzsysteme oder in sicher-
heitsrelevante Bauteile zum Erlöschen der Gewähr-
leistung/Betriebserlaubnis führen.
Informationen zur Ausstattung des Fahrzeuges mit
Fahrassistenzsystemen sowie zu deren Kombina-
tionen erhalten Sie bei der Abteilung "Technische
Beratung Grundfahrzeug" (e Seite 20).
249

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