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Nicht Geschweißt Werden Darf; Nicht Gebohrt Werden Darf - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

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Maximal zulässige Fahrzeughöhe
Entsprechend EG-Richtlinien
97/27/EG, 96/53/EG und 92/21/EG
4000 mm
Fahrzeuglänge
Entsprechend EG-Richtlinien
97/27/EG, 96/53/EG und 92/21/EG
4.1.4
Nicht geschweißt werden darf:
• An A- und B-Säule
• Am Ober- und Untergurt des Rahmens
• In Biegeradien
• Im Bereich der Airbags
• Lochschweißung ist nur in den senkrechten Stegen
des Rahmenlängsträgers zulässig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 3.7 "Schraub-
und Schweißverbindungen" (e Seite 42) und 5.2
"Schweißarbeiten" (e Seite 74).
4.1.5

Nicht gebohrt werden darf:

• An A- und B-Säule
• Am Ober- und Untergurt des Rahmenlängsträgers
• Im Bereich von Lasteinleitungspunkten (z. B. Feder-
böcken)
• Im Bereich tragender Funktionen der Vorder- oder
Hinterachse
• Im Bereich der Airbags
!
Hinweis
Löcher am Rahmenlängsträger resultieren aus dem
Produktionsprozess und sind nicht für Aufbauar-
beiten geeignet. Die Nutzung von Löchern aus dem
Produktionsprozess ist zu unterlassen, sonst kann es
zu Schäden am Rahmen kommen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 3.7 "Schraub-
und Schweißverbindungen" (e Seite 42).
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
4 Technische Grenzwerte bei der Planung
4.1 Grenzwerte Grundfahrzeug
52

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