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Geräuschdämmung - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

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3.8
Geräuschdämmung
Bei Veränderungen geräuschrelevanter Teile wie z. B.:
• Motor
• Abgasanlage
• Luftansauganlage
• Reifen usw.
sind Geräuschmessungen durchzuführen.
Es gelten die länderbezogenen Vorschriften und
Richtlinien. In der Bundesrepublik Deutschland sind zu
beachten:
• ECE-R 51 und
• § 49.3 StVZO (geräuscharm) .
Serienmäßig eingebaute Teile zur Geräuschdämmung
dürfen nicht ausgebaut oder verändert werden.
Die Innengeräuschsituation darf sich nicht verschlech-
tern.
!
Hinweis
Bei allen Änderungen am Fahrzeug ist das nach
EG-Richtlinie ECE-R 51 festgelegte Außengeräusch
des Fahrzeugs einzuhalten.
!
Hinweis
Um das Geräuschniveau des Fahrzeugs durch Ände-
rungen nicht zu beeinflussen, ist bei der Planung von
Aufbauten auf die Minimierung der Innengeräusche
(e Seite 140) zu achten.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
3 Planung der Aufbauten
3.8 Geräuschdämmung
46

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