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Sattelzugmaschinen - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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7.12

Sattelzugmaschinen

Die Umrüstung von Fahrgestellen zur Sattelzugma-
schine ist unter Einhaltung länderspezifischer Richt-
linien und Gesetze möglich. Über die staaten- und
landesspezifischen Fahrzeug-Zulassungsbedingungen,
die aufgrund ihrer Vielfalt hier nicht darstellbar sind,
informieren Sie sich bitte vor Fahrzeugbestellung und
Umbau ausführlich und detailliert bei Ihrer zuständigen
Zulassungsbehörde/-stelle.
Unter anderem sind zu den Themen „Elektronisches
Stabilitäts-Programm (ESP
wachung" die konkreten Zulassungsbedingungen zu
erfragen und einzuhalten.
Allgemein sind ab dem 01. November 2014 Fahrzeuge
der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Lkw mit einem zulässi-
gen Gesamtgewicht bis zu 3500 kg) und weiterhin ab
dem 11. Juli 2015 die Fahrzeuge der Klassen M2 und
M3 (Busse) und N2 (Lkw mit einem zulässigen Gesamt-
gewicht größer 3500 kg bis zu 12000 kg) nur noch mit
einem elektronischen Stabilitäts-Programm ESP
BB9, ESP
9i) in der Europäischen Union sowie in wei-
®
teren Ländern, in denen EU-Recht bzw. die Verordnung
(EG) Nr.661/2009 Anwendung findet, zulassungsfähig.
Der Betrieb des Neuen Sprinters (BM: 906.133,
906.233, 906.153, 906.253) als Sattelzugmaschine mit
ESP
ist unter folgenden Bedingungen möglich:
®
1. Der eingesetzte Sattelauflieger muss als Min-
destausstattung über ein Antiblockiersystem (ABS)
verfügen.
2. Die Bremsanlage der Sattelzugmaschine und des
Sattelaufliegers sowie die Druckluftbeschaffung
und die Druckluftspeicherung müssen gemäß der
ECE-R 13 ausgelegt sein, besonders ist der Anhang
10 der ECE-R 13 zu beachten.
Der Nachweis über die Erfüllung der ECE-R 13 muss
über eine Einzelabnahme durch den Aufbauhersteller
und dessen zuständiger Prüfbehörde (zum Beispiel
DEKRA/TÜV) geführt werden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
)" und „Reifendrucküber-
®
(Code
®
7 Ausführung von Aufbauten
7.12 Sattelzugmaschinen
Zur Erzielung optimaler Fahreigenschaften empfeh-
len wir jedoch den Einsatz eines RSC-Systems (Roll
Stability Control) im Auflieger, welches automatisch
eingreift, wenn der Trailer instabil wird. Diese Systeme
sind z. B. bei den Herstellern Knorr-Bremse (TEBS) oder
Wabco (EBS) lieferbar.
Da das RSC des Sattelaufliegers autark agiert, ist eine
Signalübertragung vom Zugfahrzeug nicht vorgesehen,
es sind auch keine zusätzlichen elektrischen Verbindun-
gen erforderlich. Ob die Möglichkeit einer RSC-Nach-
rüstung an Aufliegern mit vorhandenem ABS besteht,
muss über den Hersteller des Auflieger-Bremssystems
angefragt werden.
Sattelauflieger ohne ABS dürfen wie bisher nur mit
Sprintern ohne ESP
bzw. mit deaktiviertem ESP
®
biniert werden.
Für Fahrzeuge dieser Klassen, die ab Werk nicht mit
ESP
ausgerüstet sind, stehen auch keine CoC-Doku-
®
mente (Code XC1 oder Code XC9) mehr zur Verfügung.
Dies betrifft:
• Code BW2 - Wegfall Elektronisches Stabilitäts-Pro-
gramm (ESP
®
);
• Code BW3 - Bremsregelsystem ohne ESP
(Dieselmotoren);
• Code BW4 - Bremsregelsystem ohne ESP
(Benzinmotoren);
• Code EV1 - Vorrüstung für 4x4-Umbau durch
Aufbauhersteller;
Bitte beachten Sie, dass dazu alle Fahrzeuge gehören,
wenn sie mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als
12000 kg zugelassen werden sollen. Das betrifft zum
Beispiel auch Sattelzugmaschinen mit den Codes XP6
und XP7.
Mehr Informationen zur ESP
8.9.1 "Elektronisches Stabilitäts-Programm (ESP
(e Seite 250) und über das Aufbauhersteller-Portal
in den Aufbauhersteller-Informationen 14/2014 und
07/2015.
https://bb-portal.mercedes-benz.com/portal/
kat_iv.html?&L
kom-
®
und ASR
®
®
und ASR
Pflicht finden Sie auf
®
®
)"
202

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