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Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung Seite 90

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Schweißen am Rohbau
Schweißarbeiten dürfen nur von Fachpersonal ausge-
führt werden.
i Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Schweißarbeiten sind den
Kapiteln 3 "Planung der Aufbauten" (e Seite 34),
5 "Schadenverhütung" (e Seite 72) sowie 6.2.1
"Allgemeines Rohbau/Karosserie" (e Seite 87)
und dem Mercedes-Benz Werkstatt-Informa-
tions-System (WIS) zu entnehmen.
Am Ober- und Untergurt vom Fahrgestellrahmen sind
Schweißarbeiten zu unterlassen.
Lochschweißung ist nur in den senkrechten Stegen des
Rahmenlängsträgers zulässig.
In Biegeradien darf nicht geschweißt werden.
a WARNUNG
Durch unzulässiges Bohren oder Schweißen im
Bereich der Airbags können die Airbageinheiten
nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren (z. B.
unvorhergesehenes Zünden während des Betriebs;
Totalausfall) (e Seite 135). Schweißen im Bereich
der Airbags ist deshalb zu unterlassen.
Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung von
Airbageinheiten unterliegt dem Gesetz über explosi-
onsgefährliche Stoffe.
Bohren am Rahmen
!
Hinweis
Bestehende Löcher am Rahmenlängsträger resultie-
ren aus dem Produktionsprozess und sind nur mit
einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständi-
gen Abteilung zu benutzen (e Seite 19).
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
6 Änderungen am Grundfahrzeug
6.2 Rohbau/Karosserie
Bohrungen am Steg des Längsträgers sind entspre-
chend folgender Abbildung und unter Einsatz mit dem
Längsträger verschweißter Distanzbuchsen zulässig:
Bohrungen am Rahmenlängsträger
1 Fahrgestellrahmen
2 Distanzbuchsen
a
Abstand mindestens 20 % der Rahmenhöhe
b Bohrungsabstand mindestens 50 mm
Nach dem Bohren alle Bohrungen entgraten und aufrei-
ben, Späne aus dem Rahmen entfernen und durch die
Bohrungen Hohlraumversiegelung einbringen.
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