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Unbedenklichkeitsbescheinigung; Antrag Auf Unbedenklichkeitsbescheinigung - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.3.1

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Daimler AG erteilt keine Aufbaugenehmigungen
für Fremdaufbauten. Sie stellt den Aufbauherstellern
lediglich wichtige Informationen und technische Vor-
gaben im Umgang mit dem Produkt in dieser Richtlinie
zur Verfügung. Die Daimler AG empfiehlt daher, dass
alle Arbeiten an Grundfahrzeug und Aufbau unter
Berücksichtigung von zulässigem Gesamtgewicht und
zulässiger Achslast und nach der aktuellen und für das
Fahrzeug geltenden Mercedes-Benz Aufbaurichtlinie
durchgeführt werden.
Die Daimler AG erteilt Unbedenklichkeitsbescheinigun-
gen auf freiwilliger Basis nach folgender Maßgabe:
Grundlage der Beurteilung der Daimler AG sind allein
die eingereichten Unterlagen des Aufbauherstel-
lers, der die Veränderungen durchführt. Geprüft und
bescheinigt werden nur die ausdrücklich bezeichneten
Umfänge und ihre grundsätzliche Verträglichkeit mit
dem bezeichneten Fahrgestell beziehungsweise Grund-
fahrzeug und seinen Schnittstellen beziehungsweise bei
Fahrgestelländerungen die grundsätzliche konstruktive
Zulässigkeit für das bezeichnete Fahrgestell. Die Unbe-
denklichkeitsbescheinigung bezieht sich nicht auf die
Konstruktion des Aufbaus insgesamt, seine Funktionen
oder den geplanten Einsatz. Die Unbedenklichkeitsbe-
scheinigung gilt nur, wenn Konstruktion, Produktion
und Montage durch den Aufbauhersteller, der die Ver-
änderungen durchführt, nach dem Stand der Technik
und unter Einhaltung der gültigen Aufbaurichtlinie der
Daimler AG - soweit nicht hiermit zu Abweichungen
Einverständnisse erklärt werden - ausgeführt werden.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung entbindet den
Aufbauhersteller, der die Veränderungen durchführt,
nicht von seiner Produktverantwortung und der Pflicht,
eigene Berechnungen, Tests und eine Gesamtfahrzeu-
gerprobung durchzuführen, um sicherzustellen, dass
Betriebssicherheit, Verkehrssicherheit und Fahreigen-
schaften des von ihm hergestellten Gesamtfahrzeugs
gewährleistet sind.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
2.3 Beratung von Aufbauherstellern
Es ist dementsprechend die alleinige Aufgabe und Ver-
antwortung des Aufbauherstellers selbst, die Kompa-
tibilität seiner Aufbauarbeiten mit dem Grundfahrzeug
sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahr-
zeugs zu gewährleisten.
!
Hinweis
Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und Zulas-
sungsbestimmungen sind zu beachten!
2.3.2
Antrag auf Unbedenklichkeitsbeschei-
nigung
Die Anfragen bezüglich der Unbedenklichkeitsbeschei-
nigungen/Bescheinigungen sind bei der Aufbauherstel-
lerbetreuung (e Seite 19) des „Aufbauhersteller-
zentrums VAN" online über das Aufbauhersteller-Portal
(e Seite 23) einzureichen. Zur Beantragung melden
Sie sich an und navigieren Sie über „Kontakt" und
„Bescheinigung beantragen" oder über „Mein Portal"
> „Meine Bescheinigungen" > „Neue Bescheinigung
beantragen" zum Beantragungswerkzeug.
i Weitere Informationen
Weitere ausführliche Erläuterungen zu Bescheinigun-
gen und deren Beantragung finden Sie im Aufbau-
hersteller-Portal in der Aufbauhersteller-Information
Ausgabe 12/2014.
Bei Fragen ist die Hotline im Aufbauherstellerportal
gerne für Sie da:
https://bb-portal.mercedes-benz.com/portal/
kat_iv.html?&L
Für die Bewertung im Rahmen einer Unbedenklichkeits-
bescheinigung sind vor Beginn der Arbeiten am Fahr-
zeug folgende Unterlagen und Zeichnungen einzurei-
chen:
• Alle Abweichungen von dieser Mercedes-Benz Auf-
baurichtlinie
• Alle Maß-, Gewichts- und Schwerpunktsangaben
(Wiegebescheinigungen)
• Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug
2 Allgemeines
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