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Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung Seite 138

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Arbeiten mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
a WARNUNG
Airbag-Einheiten im ausgebauten Zustand sind
immer so aufzubewahren, dass die gepolsterte Seite
nach oben zeigt. Zeigt die gepolsterte Seite nach
unten, wird bei unkontrollierter Zündung die Air-
bag-Einheit durch die Luft geschleudert.
Zu den verbauten Airbageinheiten im Neuen
Sprinter - BM 906 gehören Fahrer-, Beifahrer-Airbag
sowie Window- und Thoraxbag.
• Das Arbeiten mit ausgebauten Airbag- und
Gurtstraffer-Einheiten sowie Prüf- und Montagear-
beiten sind nur durch Fachpersonal zulässig.
• Die Montage der Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
sowie des Airbag-Steuergeräts darf ausschließlich
bei abgeklemmter Batterie, abgedecktem Minuspol
bzw. abgedeckter Minusklemme und getrennter
Prüfkupplung/Steckverbindung unmittelbar nach
Entnahme aus dem Lagerraum und ohne Verzöge-
rung erfolgen.
• Bei einer eventuellen Arbeitsunterbrechung sind
die Airbag- bzw. Gurtstraffer-Einheiten erneut unter
Verschluss aufzubewahren.
• Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nicht
mit Fett, Reinigungs- oder ähnlichen Mitteln behan-
delt werden.
• Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen auch
kurzzeitig keiner Temperatur über 100 °C ausge-
setzt werden.
Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die aus mehr als
0,5 m Höhe heruntergefallen sind, sind zu erneuern.
Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nur in
eingebautem Zustand mit den vorgeschriebenen Prüf-
geräten elektrisch überprüft werden. Aus Sicherheits-
gründen sollte die Prüfung nur in einem Mercedes-Benz
Servicestützpunkt oder in einer für den Service an
diesen Sicherheitssystemen speziell geschulten Fach-
werkstatt durchgeführt werden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
6 Änderungen am Grundfahrzeug
Vor der Demontage von Airbag- und Gurtstraffer-Einheit
müssen die Batterie abgeklemmt, der Minuspol abge-
deckt und die Prüfkupplung/Steckverbindung getrennt
werden.
Transport und Lagerung von Airbag- und
Gurtstraffer- Einheiten
Der innerbetriebliche Transport hat grundsätzlich im
Kofferraum bzw. im Laderaum des Fahrzeugs unter
Verwendung der Ersatzteilverpackung zu erfolgen.
!
Hinweis
Der Transport von Airbag-Einheiten jeglicher Art im
Fahrgastraum ist verboten.
Zu den verbauten Airbageinheiten im Neuen
Sprinter - BM 906 gehören Fahrer-, Beifahrer-Airbag,
sowie Window- und Thoraxbag.
Die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten hat
nach der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
vom 17.04.86 zu erfolgen.
Nach dieser Verordnung können kleine Mengen von
Stoffen und Gegenständen ohne besondere Lager-Ge-
nehmigung nach dem Sprengstoffgesetz in abschließ-
baren Räumen aufbewahrt werden.
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 dürfen in
einem gewerblich genutzten Gebäude nur in begrenzter
Stückzahl gelagert werden.
Nach Anlage 6 zum Anhang der 2. Sprengstoff-Ver-
ordnung sind in einem gewerblich genutzten Gebäude
unter Beachtung bestimmter Auflagen (wie z. B. Stahl-
schrank) nachstehend aufgeführte maximale Lagermen-
gen ohne besondere Genehmigung durch die zustän-
dige Behörde zugelassen:
• Allgemeiner Lagerraum: 20 kg brutto
• Zur Berechnung der tatsächlich gelagerten Masse
ist die Bruttomasse des Bauteils heranzuziehen,
für das die sprengstoffrechtliche Zulassung erteilt
wurde.
6.4 Interieur
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