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Grenzwerte Anbauten - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

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4.8

Grenzwerte Anbauten

• Bei Fahrzeugen ab 3,5 t sind nach EG-Richtlinie
89/297/EWG seitliche Schutzvorrichtungen vorge-
schrieben.
• Ein Unterfahrschutz ist notwendig, wenn:
• der Abstand vom Fahrzeugende bis zur Hinter-
achse mehr als 1000 mm beträgt.
• bei unbeladenem Fahrzeug der Abstand zwi-
schen Fahrbahn und Fahrgestell oder Haupt-
teilen des Aufbaus auf ganzer Fahrzeugbreite
mehr als 550 mm beträgt.
• Die maximal zulässige Hublast einer Hubladebühne
beträgt bei Kastenwagen 500 kg und bei Fahrge-
stellen bis zu 1000 kg. Eine Befestigung gemäß
Abschnitt 6.6.6 "Hubladebühne (Ladebordwand)"
(e Seite 162) ist hierbei Voraussetzung.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
4 Technische Grenzwerte bei der Planung
4.8 Grenzwerte Anbauten
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