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Wendekreisdurchmesser; Änderungen Achsen; Änderungen Lenkanlage; Änderungen Bremsanlage - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

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4.2.3

Wendekreisdurchmesser

Siehe:
• Europäische Union: 97/27/EG
• Europäische Union: 96/53/EG
Radstand [mm]
3250
3665
4325
4.2.4
Änderungen Achsen
Änderungen am Fahrwerk und den Achsen sind zu
unterlassen (e Seite 79).
4.2.5
Änderungen Lenkanlage
Änderungen an der Lenkanlage sind zu unterlassen
(e Seite 79).
4.2.6
Änderungen Bremsanlage
Änderungen an der Bremsanlage sind zu unterlassen.
Änderungen an der Luftanströmung und Luftabströ-
mung von Scheibenbremsen sind zu unterlassen
(e Seite 81).
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
> 4 t sind nach §41 Abs.14 StVZO Unterlegkeile vorge-
schrieben.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
4 Technische Grenzwerte bei der Planung
Wendekreisdurchmesser [m]
12,3
13,5
15,6
4.2 Grenzwerte Fahrwerk
4.2.7
Änderungen Feder, Federaufhän-
gung/Dämpfer
Veränderungen an Federn und Dämpfern können nur
aufeinander abgestimmt zwischen vorne und hinten
erfolgen. Es sind die werksseitig vorgesehenen Kombi-
nationen zu verwenden.
Nähere Informationen und gegebenenfalls ent-
sprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen
(e Seite 21) erhalten Sie nach deren Beantragung
über das Aufbauhersteller-Portal (e Seite 23) von
der zuständigen Abteilung (e Seite 19).
Der Einsatz von Federn und Dämpfern, welche nicht
den Eigenschaften der Serienteile oder den als Son-
derausstattung erhältlichen Teilen entsprechen, ist zu
unterlassen. Wir empfehlen, Mercedes-Benz Normteile
zu verwenden.
Änderungen an der Federaufhängung sind zu unterlas-
sen (e Seite 79).
4.2.8

Radeinstellungen

Veränderungen der Lenkgeometrie, insbeson-
dere von Radstellungsgrößen sind zu unterlassen
(e Seite 79).
Ergibt sich durch den Aufbau oder durch ständig mitge-
führte, zum Fahrzeug gehörige Ausstattungen ein höhe-
res Fahrzeugleergewicht oder erfolgt der Fahrzeugein-
satz vorwiegend bei vollständig beladenem Fahrzeug,
beachten Sie die Hinweise unter 6.1.1 "Allgemeines
Fahrwerk" (e Seite 79). Dies kann zum Beispiel
auf Bergefahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge, Kranken-
transportwagen, Rettungswagen, Sattelzugmaschinen,
Werkstattfahrzeuge oder Wohnmobile zutreffen.
4.2.9
Mindesthinterachslast bei Fahrwerk
für Anwendung D
Bei Fahrzeugen mit „Fahrwerk für Anwendung D" (Code
CF5) (e Seite 53), zum Beispiel für Getränketrans-
porter, Wohnmobilaufbauten oder ähnliches, sind fol-
gende Mindesthinterachslasten in allen Fahrzuständen
einzuhalten:
Gesamtgewicht
3,88 t
Mindesthinterachslast
1850 kg
57

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