Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Feder/Dämpfer/Stabilisatoren; Bremsanlage - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

6.1.2
Feder/Dämpfer/Stabilisatoren
Allgemeines
Ab Werk stehen Ihnen mehrere Fahrwerksvarianten
zur Verfügung. Je nach geplantem Aufbau muss eine
geeignete Fahrwerksvariante gewählt werden, siehe
4.2 "Grenzwerte Fahrwerk" (e Seite 53) bezie-
hungsweise 2.4.7 "Product Information Tool (PIT)"
(e Seite 26).
Änderungen an Federn, Dämpfern und Stabilisatoren
können nur in der von Daimler vorgegebenen Kombina-
tionen an Vorder- und Hinterachse erfolgen. In diesem
Fall ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforder-
lich. Darüber hinausgehende Änderungen müssen an
Vorder- und Hinterachse aufeinander abgestimmt sein.
Nähere Informationen und gegebenenfalls ent-
sprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen
(e Seite 21) erhalten Sie nach deren Beantragung
über das Aufbauhersteller-Portal (e Seite 23) von
der zuständigen Abteilung (e Seite 19).
• Wir empfehlen Mercedes-Benz Original-Federn
• Bei Montagearbeiten ist zu berücksichtigen, dass
Oberfläche und Korrosionsschutz der Federblätter
nicht beschädigt werden.
• Vor Schweißarbeiten müssen Federn gegen
Schweißperlen abgedeckt werden.
• Federn dürfen nicht mit Schweißelektroden oder
Schweißzange berührt werden.
Der Einsatz von Federn und Dämpfern, welche nicht
den Eigenschaften der Serienteile oder den als Son-
derausstattung erhältlichen Teilen entsprechen, ist zu
unterlassen. Wir empfehlen, Mercedes-Benz Normteile
zu verwenden.
a WARNUNG
Der Einsatz von Federn und Dämpfern, die nicht den
Eigenschaften der Serienteile oder den als Sonder-
ausstattung erhältlichen Teilen entsprechen, ist zu
unterlassen. Andernfalls kann es bei Fahrzeugen
mit ESP
®
dazu führen, dass dieses System nicht
mehr bestimmungsgemäß funktioniert und versagt.
Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das
Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
6 Änderungen am Grundfahrzeug
6.1.3

Bremsanlage

a WARNUNG
Durch unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an Brems-
leitungen/Bremsschläuchen kann deren Funktion
beeinträchtigt werden. Dies kann zum Ausfall von
Komponenten oder sicherheitsrelevanten Bauteilen
führen. Lassen Sie Arbeiten an Bremsleitungen/
Bremsschläuchen nur durch eine qualifizierte Fach-
werkstatt durchführen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Bremsanlage auf
einwandfreie Funktion zu prüfen. Wir empfehlen die
Abnahme durch eine technische Prüfstelle.
Bei notwendigen Verlegungsänderungen ist das Über-
queren scharfer Kanten sowie die Verlegung in zu
engen Zwischenräumen und in der Nähe beweglicher
Teile zu vermeiden.
Hydraulikbremsanlage
• Hydraulische Bremsleitungen sind komplett durch
freigegebenes Wickelrohr 4,75 mm x 0,7 mm bzw.
6 mm x 0,7 mm zu erneuern.
• Der Biegeradius muss >17,5 mm sein.
• Leitungen dürfen nur in einer Biegevorrichtung
geformt werden. Der Querschnitt darf nicht verrin-
gert werden.
• An Leitungsenden Muttern (Teile-Nr. 000 997 66
34) aufstecken und Bördel (F DIN 74234) anferti-
gen.
• Die Leitungen müssen vor dem Einbau innen gerei-
nigt werden.
• Die Verwendung von Kunststoffleitungen in hydrau-
lischen Anlagen ist zu unterlassen.
• Die Bremsflüssigkeit muss alle zwei Jahre erneuert
werden.
• Ist die Standzeit eines Fahrzeugs mit Hydrau-
lik-Bremsanlage nicht bekannt, muss die Bremsflüs-
sigkeit erneuert werden.
6.1 Fahrwerk
81

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis