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Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung Seite 204

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Elektrischer Anschluss Auflieger
Alle zusätzlichen elektrischen Verbraucher sind gemäß
8.4 "Schnittstellen" (e Seite 222) und 8.4.6 "Nach-
träglicher Einbau elektrischer Geräte" (e Seite 225)
anzuschließen.
• Die Anschlussleitungen dürfen nicht an Aufbautei-
len scheuern.
• Die Freigängigkeit bei Kurvenfahrten ist durch den
Aufbauhersteller zu gewährleisten.
• Die Anschlussleitungen dürfen sich nicht am Auflie-
ger verfangen und Zug auf die Anhängersteckdose
ausüben.
• Beim Fahrbetrieb ohne Auflieger müssen die
Anschlussleitungen ordnungsgemäß befestigt sein.
Bremsanlage
Die Bremsanlage des Aufliegers muss mit der Sattel-
zugmaschine verbunden sein. Der Einsatz von Auflauf-
bremsen ist zu unterlassen.
Damit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die
zuständige Abteilung (e Seite 19) erteilt werden
kann ist durch den Aufbauhersteller sicherzustellen:
• Die Bremsanlage der Sattelzugmaschine, des
Sattelaufliegers, die Druckluftversorgung sowie die
Druckluftspeicherung müssen gemäß den länder-
spezifischen Richtlinien und Gesetzen ausgelegt
sein.
• Für die Betätigung der Aufliegerbremse ist die Mon-
tage eines hydraulisch-pneumatischen Steuerven-
tils in der Fahrzeugbremsanlage erforderlich. Durch
die Daimler AG sind zwei Ventile der Firma Beka
freigegeben. Das Gutachten des Kraftfahrtbundes-
amtes steht zum Abruf über Mercedes-Benz Ceron
oder über die zuständige Abteilung (e Seite 19)
zur Verfügung.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
7 Ausführung von Aufbauten
7.12 Sattelzugmaschinen
!
Hinweis
Die Bremsanlage des Sattelaufliegers mit entspre-
chender Energieversorgung muss gemäß den län-
derspezifischen Richtlinien und Gesetzen ausgelegt
werden.
Für die ordnungsgemäße Funktion der Sattelbremse
sind der Aufliegerhersteller und der Aufbauhersteller
verantwortlich.
Montageplatte und Sattelkupplung
Eine ausreichende Dimensionierung von Montageplatte
und Sattelkupplung muss vom Aufbauhersteller gewähr-
leistet werden.
Die länderspezifischen Richtlinien und Gesetze sind zu
beachten.
Die Herstellerangaben und Montageanweisungen für
die Montageplatte und die Sattelkupplung sind zu
beachten.
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