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Sicherstellung Der Rückverfolgbarkeit - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

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2 Allgemeines
2.6 Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
2.6
Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
Erst nach Auslieferung erkannte Gefahren des Aufbaus
können nachträgliche Maßnahmen im Markt erfordern
(Kundeninformation, Warnung, Rückruf). Um diese Maß-
nahmen so effizient wie möglich zu machen, ist eine
Rückverfolgbarkeit des Produkts nach Auslieferung
erforderlich.
Hierfür, und um das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR)
des Kraftfahrt-Bundesamts bzw. vergleichbare Register
im Ausland für die Ermittlung betroffener Halter nutzen
zu können, empfehlen wir Aufbauherstellern dringend,
in ihren Datenbanken die Seriennummer/Identifikati-
onsnummer ihres Aufbaus mit der Fahrgestellidentifika-
tionsnummer des Grundfahrzeugs verknüpft abzulegen.
Ebenso empfiehlt es sich zu diesem Zweck, die Adres-
sen der Kunden zu speichern und späteren Erwerbern
die Möglichkeit zur Registrierung einzuräumen.
Eine weitere Variante zur Dokumentation von Auf-
bau-Umfänge im Rahmen von Zweirechnungsgeschäf-
ten ist in der Aufbauhersteller-Information 27/2013
Van
https://bb-portal.mercedes-benz.com/portal/
kat_iv.html?&L
beschrieben, die über das Aufbauhersteller-Portal
(e Seite 23) abrufbar ist.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
29
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!

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