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Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung Seite 184

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Bei einem Nichtstahl-Kotflügel ist die gemeinsame
Verbindung von Scheinwerferrahmen, A-Säule-Innenteil
und Kotflügel zu unterlassen.
Weiterhin sind bei Aufbauten auf Windlauffahrgestelle
die Hinweise in folgenden Kapiteln zu beachten:
• 3.9 "Wartung und Instandsetzung" (e Seite 47)
• 6.3.4 "Kühlung Motor" (e Seite 120)
• 6.3.5 "Motorluftansaugung" (e Seite 120)
!
Hinweis
Bei Aufbauten auf Windlauf-Fahrgestellen wird eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Abteilung empfohlen.
Nach allen Arbeiten am Fahrzeug sind die angege-
benen Korrosionsschutzmaßnahmen zu beachten
(e Seite 75).
Veränderungen der Motorklappe
Bei Veränderungen an der Motorklappe ist sicherzustel-
len, dass die dort integrierte Wasserabscheidung für
die Heizungsluft nicht beeinträchtigt wird. Gegebenen-
falls muss die Wasserabscheidung durch gleichwertige
Funktionsteile ersetzt werden.
!
Hinweis
Um die Betriebssicherheit und Funktion der Motor-
klappe zu gewährleisten, dürfen keine Änderungen
an der Kinematik der Serienmotorklappe (Hauben-
schloss, Scharniere, Puffer, Fanghaken usw.) vorge-
nommen werden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
7.5 Aufbauten bei Fahrgestellen mit Podest (F28, F50)
Podest mit Türen F28
Bei Fahrzeugen mit Podest und Türen entfallen ab Werk
die Fahrerhausrückwand und das Fahrerhausdach. Des
Weiteren wird zur Aussteifung des Fahrerhauses über
den B-Säulen ein Hilfs-Dachspriegel eingesetzt. Die
Aus- oder Nachrüstung mit Seitenwind-Assistent (Code
JA8) (e Seite 251) sind für diesen Bauzustand nicht
freigegeben.
Entfall/Beschnitt B-Säulen-Hilfs-Dachspriegel
Soll der B-Säulen-Hilfs-Dachspriegel beschnitten
werden oder entfallen, sind Versteifungsmaßnahmen
(e Seite 112) notwendig.
!
Für alternative Realisierungen von Ersatzsteifigkei-
ten durch den Aufbauhersteller ist eine detaillierte
Bewertung der zuständigen Abteilung (e Seite 19)
notwendig.
Für die Ausführung der Ersatzsteifigkeit ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Abteilung (e Seite 19) notwendig.
7 Ausführung von Aufbauten
Hinweis
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