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Interieur; Allgemeine Hinweise - Mercedes-Benz Sprinter BM 906.611 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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6.4

Interieur

6.4.1

Allgemeine Hinweise

Die Fahrer- bzw. Beifahrer-Airbag-Einheiten, die
Window- und Thoraxbags und die Gurtstraffer sind
pyrotechnische Gegenstände.
Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung unter-
liegen dem „Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe"
und sind deshalb beim zuständigen Gewerbeaufsicht-
samt anzumelden.
Erwerb, Beförderung, Aufbewahrung, Ein- und Ausbau
sowie Entsorgung dürfen nur durch geschultes Personal
und unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvor-
schriften erfolgen.
Änderungen im Cockpitbereich und oberhalb der Brüs-
tungslinie müssen die Kriterien der Kopfaufschlagprü-
fungen nach ECE-R 14 bzw. FMVSS 201 erfüllen.
Dies gilt insbesondere für die Entfaltungsbereiche der
Airbags (Holzdekore, zusätzliche Einbauten, Mobiltele-
fon-Aufnahmeschale, Flaschenhalter o.ä.). Siehe hierzu
auch die Darstellungen zu den Entfaltungsbereichen
der Airbags (e Seite 136).
Lackierungen oder Oberflächenbehandlungen der
Instrumententafel, des Lenkradpralltopfes sowie der
Aufreissnähte der Airbags sind nicht zulässig.
a WARNUNG
Lackierungen oder Oberflächenbehandlungen der
Instrumententafel, des Lenkradpralltopfes sowie
der Aufreißnähte der Airbags sind zu unterlassen.
Andernfalls kann es auf den behandelten Oberflä-
chen zu chemischen Reaktionen kommen. Hierdurch
können die Materialien geschwächt oder beschädigt
werden, so dass die Rückhaltesysteme nicht mehr
bestimmungsgemäß funktionieren.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien Neuer Sprinter - BM 906, Version 31.01.2016
!
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
6 Änderungen am Grundfahrzeug
Zulässige Schwerpunktlage sowie Achslasten dürfen
nicht überschritten werden.
Informationen zum Reisemobilumbau erhalten Sie unter
7.15 "Reisemobile" (e Seite 207).
Für den Umbau der Fahrzeuge in der Bundesrepublik
Deutschland können entsprechende Merkblätter bei
der zuständigen Technischen Prüfstelle für den Kfz-Ver-
kehr (z. B. TÜV, DEKRA) angefordert werden.
Der Innenausbau ist mit weichen Kanten und Oberflä-
chen zu gestalten.
Einbauten müssen aus schwer entflammbaren Material
hergestellt und fest montiert sein.
Ein ungehinderter Zugang zu den Sitzen muss gewähr-
leistet sein. Im Bereich der Sitzplätze dürfen sich keine
vorstehenden Teile, Ecken oder Kanten befinden, die zu
Verletzungen führen können.
!
Hinweis
Fest mit der Struktur verbundene Anbauten an Front,
Seite und Heck des Fahrzeugs in Höhe von mögli-
chen Unfallbereichen können die Eigenschaften der
passiven Sicherheit verändern.
a WARNUNG
Änderungen an der Airbaganlage sowie der
Gurtstrafferanlage sind zu unterlassen.
Änderungen oder unsachgemäß durchgeführte
Arbeiten an einem Rückhaltesystem (Sicherheitsgurt
und -verankerungen, Gurtstraffer oder Airbag) oder
dessen Verkabelung können dazu führen, dass die
Rückhaltesysteme nicht mehr bestimmungsgemäß
funktionieren, d.h. z.B. Airbags oder Gurtstraffer
können bei Unfällen ausfallen oder ungewollt akti-
viert werden.
6.4 Interieur
131

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