4.7 Grenzwerte Zusatzaggregate
Beim nachträglichen Einbau von Zusatzaggregaten
(zum Beispiel zusätzliche Klimakompressoren,
Pumpen usw.) ist Folgendes zu beachten:
•
Fahrzeugteile dürfen in ihrer Funktion nicht
beeinträchtigt werden.
•
Die Freigängigkeit des Fahrzeugs und der An-
bau- teile muss in jeder Fahrsituation
gewährleistet bleiben.
4.7.1 Nicht geschweißt werden darf:
•
An A- und B-Säule bei den Fahrzeugen
o Station Wagon (BA 6) 461.333
o Fahrgestell (BA 9) 461.343
o Fahrgestell und Doppelkabine (BA
11) 461.392 (Seite 11)
•
In Biegeradien
•
Im Bereich der Airbags
•
Lochschweißung ist nur in den senkrechten
Stegen des Rahmenlängsträgers zulässig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
5.2 „Schraub- und Schweißverbindungen"
4.7.2 Nicht gebohrt werden darf:
•
An A- und B-Säule bei den Fahrzeugen
o Station Wagon (BA 6) 461.333
o Fahrgestell (BA 9) 461.343
o Fahrgestell und Doppelkabine (BA
11) 461.392 (Seite 11)
•
Am Fahrzeugrahmen
•
Im Bereich von Lasteinleitungspunkten (z. B.
Achsanbindungen)
•
Im Bereich tragender Funktionen der Vorder- oder
Hinterachse
•
Im Bereich des Airbags
❗
Dieses Kapitel enthält die wichtigsten zur Planung
notwendigen technischen Grenzwerte für das
Grundfahrzeug. Darüber hinaus sind auch die
anderen Kapitel der aktuellen Aufbaurichtlinie zu
beachten.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
❗
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Technische Grenzwerte bei der Planung
⚠
Löcher am Rahmenlängsträger resultieren aus dem
Produktionsprozess und sind nicht für alle
Aufbauarbeiten geeignet. Die Nutzung von Löchern
aus dem Produktionsprozess ist zu unterlassen,
sonst kann es zu Schäden am Rahmen kommen.
Dadurch kann der Fahrer die Kontrolle über das
Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.
52