ZUSATZSYSTEME ZU DEN VORDEREN SICHERHEITSGURTEN
– Nach einem Unfall
müssen alle
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Rückhaltesysteme in
einer Vertragswerkstatt überprüft
und gegebenenfalls ausgetauscht
werden.
– Eingriffe oder Änderungen am
gesamten System (Gurtstraffer,
Airbags, elektronische
Steuergeräte, Kabelstränge)
sowie die Wiederverwendung der
Teile in einem anderen, wenn
auch identischen Fahrzeug, sind
strengstens untersagt.
– Um ein unbeabsichtigtes
Auslösen des Systems zu
vermeiden und somit Schäden
und Verletzungen zu verhindern,
sind Arbeiten an Airbags
ausschließlich dem qualifizierten
Personal einer Vertragswerkstatt
vorbehalten.
– Eine Kontrolle der Elektrik des
Zünders darf ausschließlich durch
speziell geschultes Personal mit
den vorgeschriebenen
Spezialwerkzeugen erfolgen.
5 2 - M a c h e n S i e s i c h m i t I h r e m F a h r z e u g v e r t r a u t
– Vor dem Verschrotten des
Fahrzeugs ist eine
Vertragswerkstatt mit der
fachgerechten Entsorgung der
Rückhaltesysteme und
Gasgeneratoren Airbags zu
beauftragen.
Frontairbags Fahrer- und
Beifahrerseite
Diese sind vorne auf der Fahrerseite
und – je nach Ausstattung – auch auf
der Beifahrerseite vorhanden.
Abhängig von den Spezifikationen des
Fahrzeugs. findet sich die Markierung
Airbag am Lenkrad und am
Armaturenbrett (im Airbag Bereich A ),
um die Mitfahrenden zu warnen, dass
diese Ausstattung im Fahrzeug
vorhanden ist
Alle Systeme Airbag bestehen aus:
– einem Airbag und Gasgenerator,
angebracht am Lenkrad für den Fahrer
und im Armaturenbrett für den
Beifahrer;
– ein Steuergerät zur Überwachung
des Systems, das die Zündung des
Gasgenerators auslöst;
– ein eigene Warnleuchte
– ausgelagerten Sensoren.
Maßnahme
Das System funktioniert erst nach dem
Einschalten der Zündung.
Im Falle eines schweren frontalen
Aufpralls, wird der Airbag (s) bläst/
blasen sich schnell auf und federt/
federn den Aufprall des Kopfes und
der Brust des Fahrers gegen das
Lenkrad und des Kopfes des
Beifahrers gegen das Armaturenbrett
ab. Der/die Airbag(s) entleeren sich
dann sofort nach dem Aufprall, um zu
verhindern, dass die Insassen beim
Verlassen des Fahrzeugs in
irgendeiner Weise behindert werden.
Funktionsstörungen
Diese Kontrolllampe leuchtet
beim Einschalten der Zündung oder
beim Starten des Motors auf und
erlischt nach wenigen Sekunden.
Leuchtet sie beim Einschalten nicht
auf oder leuchtet sie bei laufendem
Motor, zeigt dies eine Störung im
System an.
Wenden Sie sich baldmöglichst an
einen Vertragspartner.
Verzöge-rungen können geminderten
Schutz bedeuten.
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