ABSCHLEPPEN
Pannenhilfe
Das Lenkrad darf nicht gesperrt
sein, der Zündschlüssel muss in „
M " Position (Zündung an) stecken,
um die Signalanlage zu aktivieren
(Bremslicht, Warnblinkanlage,
usw.). Bei Dunkelheit muss die
Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet
sein.
Entfernen Sie den Anhänger, falls
vorhanden.
Daneben sind die in den einzelnen
Ländern gültigen Vorschriften für das
Abschleppen zu beachten. chten Sie
auch darauf, die zulässige
Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht
zu überschreiten.
Lassen Sie sich hierzu in einer
Vertragswerkstatt beraten.
Ziehen Sie während des
Abschleppvorgangs den
Schlüssel nicht aus dem
Zündschloss.
Bei ausgeschaltetem
Motor ist die Lenk- und
Bremsunterstützung
außer Funktion.
Abschleppen eines Fahrzeugs mit
automatisiertem Schaltgetriebe
Wenn das Getriebe bei einer Fahrstufe
sperrt:
– schalten Sie die Zündung ein;
– Schalten Sie bei getretenem
Bremspedal in den Leerlauf;
– Kontrollieren Sie, dass sich das
Getriebe im Leerlauf befindet (z. B.
durch Schieben des Fahrzeugs).
Sollten Sie nicht in den Leerlauf
schalten können, müssen Sie das
Fahrzeug mit angehobenen
Vorderrädern abschleppen lassen.
Beim Abschleppen unbedingt die
Zündung ausschalten.
– Verwenden Sie eine
starre Abschleppstange.
Bei Verwendung eines
Abschleppseils (sofern die
gesetzlichen Vorschriften dies
zulassen) müssen die Bremsen
des abgeschleppten Fahrzeugs
funk-tionsfähig sein.
– ein Fahrzeug, das nicht
fahrbereit ist, darf nicht
abgeschleppt werden.
– Vermeiden Sie beim
Abschleppen ein plötzliches
Beschleunigen oder Bremsen, da
dies zu Schäden am Fahrzeug
führen kann.
– In jedem Fall sollte eine
Geschwindigkeit von 25 km/h
nicht überschritten werden.
Ausschließlich verwenden:
– Hinten links, den Abschlepppunkt
1 .
– Vorne, Abschlepppunkt 3
(befindet sich im Werkzeugkasten)
und Abschlepppunkt 2 .
P r a k t i s c h e H i n w e i s e - 3 4 9
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