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GRAUPNER mc-22s Handbuch Seite 5

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spätestens alle 6 Monate auf ihre Kapazität hin
überprüft und bei deutlichem Leistungsabfall ersetzt
werden.
Erwerben Sie nur original GRAUPNER-Akkus!
Entstörung von Elektromotoren
Alle Elektromotoren erzeugen zwischen Kollektor
und Bürsten Funken, die je nach Art des Motors die
Funktion der Fernlenkanlage mehr oder weniger
stören.
Zu einer technisch einwandfreien Anlage gehören
deshalb entstörte Elektromotoren. Besonders aber
in Modellen mit Elektroantrieb muss jeder Motor da-
her sorgfältig entstört werden. Entstörfilter unterdrü-
cken solche Störimpulse weitgehend und sollen
grundsätzlich eingebaut werden.
Beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der
Bedienungs- und Montageanleitung des Motors.
Weitere Details zu den Entstörfiltern siehe GRAUP-
NER Hauptkatalog FS.
Servo-Entstörfilter für Verlängerungskabel
Best.-Nr. 1040
Das Servo-Entstörfilter ist bei Verwendung überlan-
ger Servokabel erforderlich. Dadurch entfällt das
Nachstimmen des Empfängers. Das Filter wird di-
rekt am Empfängerausgang angeschlossen. In kriti-
schen Fällen kann ein zweites Filter am Servo ange-
ordnet werden.
Einsatz elektronischer Fahrtregler
Die richtige Auswahl eines elektronischen Fahrtreg-
lers richtet sich vor allem nach der Größe des ver-
wendeten Elektromotors.
Um ein Überlasten/Beschädigen des Fahrtreglers zu
verhindern, sollte die Strombelastbarkeit des Fahrt-
reglers mindestens die Hälfte des maximalen Blo-
ckierstromes betragen.
Besondere Vorsicht ist bei so genannten Tuning-
Motoren angebracht, die aufgrund ihrer niedrigen
Windungszahlen im Blockierfall ein Vielfaches ihres
Nennstromes aufnehmen und somit den Fahrtregler
zerstören können.
Elektrische Zündungen
Auch Zündungen von Verbrennungsmotoren erzeu-
gen Störungen, die die Funktion der Fernsteuerung
negativ beeinflussen können.
Versorgen Sie elektrische Zündungen immer aus ei-
ner separaten Stromquelle.
Verwenden Sie nur entstörte Zündkerzen, Zündker-
zenstecker und abgeschirmte Zündkabel.
Halten Sie mit der Empfangsanlage ausreichenden
Abstand zu einer Zündanlage.
Achtung
Der Betrieb der Fernsteueranlage ist nur auf den in
den jeweiligen Staaten zugelassenen Frequenzen/
Kanälen zulässig. Entsprechende Angaben finden
Sie im Abschnitt „zulässige Betriebsfrequenzen" auf
Seite 168. Das Benutzen der Fernsteueranlage auf
davon abweichenden Frequenzen/Kanälen ist ver-
boten und wird von den jeweiligen Behörden ent-
sprechend geahndet.
Statische Aufladung
Die Funktion einer Fernlenkanlage wird durch die
bei Blitzschlägen entstehenden elektromagneti-
schen Schockwellen gestört, auch wenn das Ge-
witter noch kilometerweit entfernt ist. Deshalb bei
Annäherung eines Gewitters sofort den Flugbe-
trieb einstellen! Durch statische Aufladung über
die Antenne besteht darüber hinaus Lebensge-
fahr!
Pflegehinweise
Reinigen Sie Gehäuse, Stabantenne etc. niemals
mit Reinigungsmitteln, Benzin, Wasser und derglei-
chen, sondern ausschließlich mit einem trockenen,
weichen Tuch.
Komponenten und Zubehör
Die Firma GRAUPNER GmbH & Co. KG als Herstel-
ler empfiehlt, Komponenten und Zubehörprodukte
zu verwenden, die von der Fa. GRAUPNER auf
Tauglichkeit, Funktion und Sicherheit geprüft und
freigegeben sind. Die Fa. GRAUPNER übernimmt in
diesem Fall für Sie die Produktverantwortung.
Die Fa. GRAUPNER übernimmt für nicht freige-
gebene Teile oder Zubehörprodukte von anderen
Herstellern keine Haftung und kann auch nicht
jedes einzelne Fremdprodukt beurteilen, ob es
ohne Sicherheitsrisiko eingesetzt werden kann.
Haftungsausschluss/Schadenersatz
Sowohl die Einhaltung der Montage- und Betriebs-
anleitung als auch die Bedingungen und Methoden
bei Installation, Betrieb, Verwendung und Wartung
der Fernsteuerkomponenten können von der Fa.
GRAUPNER nicht überwacht werden. Daher über-
nimmt die Fa. GRAUPNER keinerlei Haftung für
Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus fehler-
hafter Verwendung und Betrieb ergeben oder in ir-
gendeiner Weise damit zusammenhängen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der
Fa. GRAUPNER zur Leistung von Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den
Rechnungswert der an dem schadensstiftenden Er-
eignis unmittelbar beteiligten Warenmenge der Fa.
GRAUPNER. Dies gilt nicht, soweit die Fa. GRAUP-
NER nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften
wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbe-
schränkt haftet.
Sicherheitshinweise
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