●
Verringerung von flüchtigen Bestandteilen
der Kunststoffe, einschließlich des Geruchs.
●
Verwendung von FCKW-freien Kältemitteln.
Verbot, abgesehen von den gesetzlich fest-
gelegten Ausnahmen (Anhang II der Richt-
linie 2000/53/EG über Altfahrzeuge), von
Schwermetallen: Cadmium, Blei, Quecksilber
und sechswertiges Chrom.
Herstellung
●
Verringerung des Lösungsmittelanteils in
Hohlraumschutzwachsen.
●
Verwendung von Kunststoffschutzfolien für
den Transport von Fahrzeugen.
●
Verwendung lösungsmittelfreier Klebstoffe.
●
Einsatz von FCKW-freien Kältemitteln in Käl-
teerzeugungssystemen.
●
Recycling und energetische Verwertung von
Abfällen (RDF).
●
Verbesserung der Abwasserqualität.
●
Einsatz von Wärmerückgewinnungssystemen
(Wärmetauscher, Enthalpierotoren usw.).
●
Verwendung wasserlöslicher Lacke.
Informationen zu Material und Recycling
Verbraucherinformationen
Recycling der elektrischen und
elektronischen Geräte
Alle nicht fest im Fahrzeug verbauten elektri-
schen und elektronischen Geräte (E.E.G.) müs-
sen dauerhaft und unverwischbar mit folgen-
dem Symbol gekennzeichnet sein:
Dieses Symbol weist daraufhin, dass die E.E.G.
nicht in den normalen Haushaltsabfall gelan-
gen dürfen, sondern als Sonderabfall entsorgt
werden müssen.
Produktrecycling
✓ Gilt für den Markt: Frankreich
Abb. 249
Recycling-Hinweis für
Frankreich.
Bitte beachten Sie die folgenden Recycling-
›››
Hinweise
(Abb. 249)
für die folgenden Arti-
kel:
●
Fahrzeugschlüssel.
●
Funkfernbedienung der Zusatzheizung und
-lüftung.
●
Kompressor.
●
Ladekabel.
●
Karte für mobilen Schlüssel.
Abb. 250
Recycling-Hinweis von
Feuerlöschern in Frankreich.
Bitte beachten Sie die folgenden Recycling-
›››
Hinweise
(Abb. 250)
für die folgenden Arti-
kel:
●
Feuerlöscher.
Abb. 251
Recycling-Hinweis für
Frankreich.
415