Sicherheitshinweise
Auf-, Um- und Abbauarbeiten
Klettersysteme dürfen nur unter der
Leitung einer hierzu fachkundigen Per-
son und von fachlich geeigneten Be-
schäftigten auf-, um- oder abgebaut
werden. Die fachlich geeigneten Be-
schäftigten müssen für diese auszufüh-
renden Arbeiten eine angemessene
Unterweisung in Bezug auf spezifische
Gefahren erhalten.
Anhand der Gefährdungsbeurteilung
und der AuV muss der Unternehmer
eine Montageanweisung erstellen, um
einen sicheren Auf-, Um- und Abbau
der Klettereinheit zu gewähr leisten.
Der Unternehmer muss dafür sorgen,
dass die benötigte persönliche Schutz-
ausrüstung für den Auf-, Um- oder
Abbau der Kletterschalung, wie z. B.
■
Schutzhelm,
■
Sicherheitsschuhe,
■
Schutzhandschuhe,
■
Schutzbrille,
vorhanden ist und bestimmungsgemäß
genutzt wird.
RCS CL MAX Schienenklettersystem
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung
Ist eine persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz (PSAgA) notwendig
oder durch lokale Vorschriften vorgege-
ben, muss der Unternehmer anhand
der Gefährdungs beurteilung geeignete
Anschlag punkte festlegen.
Die zu verwendende PSAgA legt der
Unternehmer fest.
Der Unternehmer muss
■
für sichere Arbeitsplätze sorgen, die
über sichere Verkehrswege erreich-
bar sind. Gefahrenbereiche müssen
abgesperrt und gekennzeichnet sein.
■
die Standsicherheit während aller
Bauzustände, insbesondere während
des Auf-, Um- und Abbaus, gewähr-
leisten.
■
sicherstellen und nachweisen, dass
alle auftretenden Belastungen sicher
abgeleitet werden.
Benutzung
Jeder Unternehmer, der Klettersyste-
me benutzt oder benutzen lässt, trägt
Verantwortung dafür, dass diese in ei-
nem ordnungs gemäßen Zustand sind.
Wird das Klettersystem von mehreren
Unternehmen gleichzeitig oder nachei-
nander benutzt, muss der SiGeKo auf
mögliche gegenseitige Gefähr dungen
hinweisen und die Arbeiten koordinie-
ren.
9