CE-Zeichen
In der EU und in bestimmten Ländern darf das Gerät nur betrieben werden mit
Gültigem CE–Zeichen für Gerät und Aufbau.
Gültiger Konformitätserklärung für Gerät und Aufbau.
Damit werden die Anforderungen der EU erfüllt.
CE-Kennzeichnung: Kennzeichnung, dass das Gerät entsprechend den Vorgaben der EU - Richtlinien
gefertigt wurde.
Zusatzgeräte brauchen eine eigene CE-Kennzeichnung und eine eigene Konformitätserklärung.
Aufbau der Anlage
Durch einen PALFINGER Servicepartner entsprechend der PALFINGER Montagerichtlinie.
Eine etwaige gesetzlich erforderliche Abnahme ist durchzuführen.
Bei einer Abweichung vom Aufbau als LKW-Ladekran (Beispiel: Stationärmontage) können sich die
Traglastwerte ändern. Bei Unklarheiten bitte um Rückfrage beim PALFINGER Servicepartner.
Übergabe der Anlage an den Betreiber/Bediener
Vollständige Einschulung in die Bedienung des Gerätes inklusive Zubehör.
Hinweis auf alle Gefahren und Restrisiken.
Erklärung aller Sicherheitseinrichtungen.
Übergabe von Wartungshandbuch, Betriebsanleitung (einschließlich aufbaubedingter
Ergänzungen) und Konformitätserklärung für das Fahrzeug, Kran, Zusatzgeräte, etc.
Bestätigung der etwaigen gesetzlich vorgeschriebenen Abnahme.
Registrierung: Garantie/Gewährleistung.
Wiederkehrende, etwaige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen sind vom Betreiber des Gerätes zu
veranlassen.
I
Kapitel 3 Allgemeines
21