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Arbeitsbereich

Achtung!
Im gesamten Arbeitsbereich des Kranes (Schwenkbereich und unter
der hängenden Last) besteht akute Lebensgefahr für Bediener und
Andere. Das Betreten des Arbeitsbereichs ist verboten.
Alle Kranbewegungen und die Be-/Entladestelle müssen vollständig im Blickfeld des Bedieners
liegen. Ist das nicht möglich, muss der Bediener durch einen qualifizierten Einweiser eingewiesen
werden.
Genügend Freiraum für den Kranbetrieb und die Abstützung einplanen. Kranbewegungen dürfen
nicht von Leitungen, Masten, Bäumen, Gebäuden oder anderen Gegenständen behindert werden.
Der gesamte Arbeitsbereich des Kranes gilt als Gefahrenbereich.
Im Arbeitsbereich dürfen keine anderen Arbeiten stattfinden.
Straßen, Fahrwege, Radwege, Gehwege, etc., die den Arbeitsbereich queren, müssen während
der gesamten Kranarbeit gesperrt werden.
Bei Dämmerung oder Dunkelheit muss der gesamte Arbeitsbereich so beleuchtet werden, dass
sicheres Arbeiten gewährleistet ist.
Achtung!
Bei unzureichenden Sichtverhältnissen muss die Arbeit sofort
eingestellt werden.
Kapitel 7 Kranbetrieb vorbereiten
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